
Ein nächtliches Tempolimit von 22 bis sechs Uhr gilt ab sofort in einem Teilbereich der Gaibacher Straße in Volkach. Die Tempo-30-Zone beginnt stadtauswärts an der Bushaltestelle vor der Fahrer Kreuzung und reicht bis auf Höhe des Penny-Marktes. Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der engen Wohnbebauung ist der hohe nächtliche Verkehrslärm auf der viel befahrenen Staatsstraße 2271, verursacht vor allem durch Lastkraftwagen.
Bei den Lärmemissionen wirken die straßennahen Häuserfassaden wie ein Tunnel. Die Anwohner weisen seit Jahren auf die hohen Lärmbelästigungen während der Schlafenszeit, vor allem in den frühen Morgenstunden hin. Warum das Tempolimit schon beim Penny-Markt vor der Fußgängerampel endet und nicht über die dortige Kreuzung der Staatsstraße mit den städtischen Straßen Am hohen Weg und In der Röthe hinaus verlängert wurde, ist Bürgermeister Heiko Bäuerlein und manchem Stadtrat ein Rätsel.
Bei einem Ortstermin mit den Vertretern des Staatlichen Bauamts Würzburg, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Kitzingen hätten er und Bauamtsleiter André Brezina "um jeden Meter gekämpft wie die Löwen", informierte das Stadtoberhaupt seine Ratskollegen am Montag in der Stadtratssitzung. Vergeblich. Ihr Wunsch, die Tempo-30-Zone über die Kreuzung und den Fußgängerüberweg samt Ampel hinaus bis zum Ortsschild am nahen Stadtende zu verlängern, ging nicht in Erfüllung.
Ziel der Stadt sei es gewesen, die Tempo-30-Zone bis nach der Kreuzung am Penny-Markt auszudehnen, erläuterte Bürgermeister Bäuerlein auf Nachfrage. Gewünscht war außerdem das Tempolimit nicht nur nachts, sondern rund um die Uhr. "Ich hätte gerne mehr erreicht, aber es ist wenigstens ein kleiner Erfolg", schaut Bäuerlein zuversichtlich nach vorne. Jetzt hofft das Stadtoberhaupt auf den baldigen Ausbau der Gaibacher Straße, bei dem die krachenden Kanaldeckel weichen sollen und ein Lärmschutzasphalt aufgetragen wird. Die jetzige Verkehrsberuhigung könne nur ein erster Schritt sein.

Zunächst sollen die Kanäle in der Gaibacher Straße befahren werden, um einen Zustandsbericht der Leitungen zu bekommen. Danach soll der Ausbau der Straße, Gehwege, Deckel und Leitungen zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg projektiert werden, um eine bauliche Verbesserung insbesondere zur Lärmverminderung zu erzielen. Dem Stadtchef ist dabei bewusst: "Das wird sicherlich teuer und kostet vielleicht eine Million Euro."
Johanna Klein vom Staatlichen Bauamt Würzburg, die als Abteilungsleiterin für den Landkreis Kitzingen zuständig ist, erklärte auf Anfrage, dass die Gaibacher Straße in einem "nicht allzu guten Zustand" sei. Die Lautstärkebelastung durch den Verkehr, vor allem in der Nacht, sei deshalb hoch. Gemeinsam mit der Stadt will das Bauamt die Straße neu gestalten. Für die Festlegung der Grenzen der Tempo-30-Zone sei die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Kitzingen zuständig. In der Begründung dieser Behörde an die Stadt Volkach heißt es, dass die für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen als Orientierung dienenden Lärmwerte in der Gaibacher Straße nicht überschritten werden. Eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung sei rechtlich nicht möglich.
Im Bereich ab der Fußgängerampel an der Fahrer Kreuzung bis zum Anwesen Gaibacher Straße 6 lägen Straßenschäden, zu tief sitzende Kanaldeckel und sonstige Einbauten sowie Fahrbahnschäden wegen früherer Aufgrabungen für Versorgungsleitungen vor. Beim Überfahren werde hierdurch Lärm verursacht, insbesondere durch den Schwerverkehr. Durch die in diesem Bereich eng stehende Bebauung werde der Straßenlärm verstärkt, was vor allem die Nachtruhe störe, so die Stellungnahme aus dem Landratsamt. Deshalb sei es gerechtfertigt, befristet bis zur Erneuerung der Fahrbahndecke zur Senkung des Lärmpegels die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zur Nachtzeit zu reduzieren.
Für die Tagzeit sei die Geschwindigkeitsreduzierung aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht gerechtfertigt, da auf viel befahrenen Staatsstraßen eine gewisse Lärmbelästigung hinzunehmen sei, auch wenn diese durch Straßenschäden verstärkt wird. Auch für den weiteren Bereich Richtung Ortsausgang sei eine Geschwindigkeitsreduzierung nach dieser Argumentation nicht gerechtfertigt, da hier die Straßenschäden und tief liegenden Einbauten weniger sind und die Wohnbebauung nicht direkt an der Straße steht.
Dass der Freistaat nicht höher gehen wird, weil ganz einfach die Voraussetzungen dafür in Volkach nicht gegeben sind, wurde - wie so oft im Abnickverein - geflissentlich ignoriert. Man interessiert sich dort häufig nicht wirklich für korrekte Rechtsabläufe oder so Kleinigkeiten wie der Realität.
Und so kommt es, dass nach wie vor sowohl Gaibach als auch Volkach mit diesem Verkehrsaufkommen leben müssen, weil der Stadtrat damals so entschied!