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Fundsachen: Was passiert mit den neuen Rad am Zaun in Rödelsee
Drei Wochen wartete dieses Fahrrad in Rödelsee auf seinen Besitzer. Inzwischen rückten die Gemeindearbeiter mit der Zange an und brachten das Zweirad in den Bauhof. Fotos: Julia Volkamer
Foto: Julia Volkamer | Drei Wochen wartete dieses Fahrrad in Rödelsee auf seinen Besitzer. Inzwischen rückten die Gemeindearbeiter mit der Zange an und brachten das Zweirad in den Bauhof. Fotos: Julia Volkamer
Von Julia Volkamer
 |  aktualisiert: 09.09.2022 02:40 Uhr

Es konnte einem schon fast leid tun. Drei Wochen war es allein und verlassen an einen fremden Zaun gekettet – zugegebenermaßen mit Ausblick auf einen wunderbar blühenden Garten. Und doch schien es Tag für Tag sehnlichst auf seinen Besitzer zu warten, das herrenlose Mountainbike, das ein Weinfestbesucher am ersten Juli-Wochenende wohl in Rödelsee vergessen hatte. Oder vergessen wollte. Vorerst hat es ein neues Zuhause gefunden: im Bauhof der Gemeinde. So wie manch andere Fundsache, die im Landkreis liegen bleibt.

Fast könnte man denken: Je mehr Publikum, desto mehr Fundsachen. Das muss aber nicht sein. „Trotz eventuell erhöhtem Publikumsaufkommen im Rasthof oder im Freizeitland haben wir im Markt Geiselwind sehr wenige Fundsachen“, erklärt zum Beispiel Bürgermeister Ernst Nickel. Fahrräder seien grundsätzlich eher eine Seltenheit in Geiselwind, sagt Nickel. Und wenn, dann sei die Handhabe durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.

Schlüssel und Handys: Geiselwind findet die Klassiker

In der Steigerwaldgemeinde handle es sich bei Fundstücken eher um die „Klassiker“ wie Schlüssel oder Schlüsselbunde und Handys. „Die werden dann in der Regel immer von den Besitzern im Fundbüro im Rathaus abgeholt“, so der Bürgermeister. Deshalb fänden auch keine Versteigerungen statt, wie es sie zum Beispiel in schöner Regelmäßigkeit in Kitzingen gibt.

In Volkach sieht es da schon ein bisschen anders aus. „Hier wartet der Bauhof zirka eine Woche, bis er ein herrenloses Fahrrad abholt und in den Bauhof zur Aufbewahrung bringt“, erklärt Susanne Dittmann, in der Verwaltungsgemeinschaft Volkach verantwortlich für Fundsachen. „Dort werden die Fahrräder, wie auch alle anderen Fundsachen, für sechs Monate aufbewahrt. Nach dieser Frist wird der Finder angeschrieben.“ Möchte er das Zweirad nicht haben, gibt es eine zentrale Versteigerung – bei der erfahrungsgemäß ein Großteil der Fahrräder neue Besitzer findet.

Sollte sich allerdings der alte Besitzer melden, muss er das Rad mit allen Extras beschreiben. Er sollte zum Beispiel wissen, ob es einen Korb oder einen Flaschenhalter hat. „Außerdem fragen wir nach der Rahmennummer und ob vielleicht ein Foto des Rades existiert.“ Die Verwaltungsfachangestellte rät allen Zweiradbesitzern, diese Details bereit zu halten.

„Sollten diese Kriterien erfüllt sein und wir sind sicher, dass es sich um das gesuchte Fahrrad handelt, dann bekommt der Eigentümer einen Abholschein, mit dem er es im Bauhof abholen kann.“ Dort ist es bei vielen anderen Rädern in bester Gesellschaft.

Weitere Fundsachen werden im Volkacher Rathaus aufbewahrt. „Die am meisten abgegebenen Fundsachen sind nach wie vor Schlüssel. Die Nachfrage danach ist sehr groß. Oft fragen die Eigentümer noch nach Wochen oder gar Monaten nach, ob nicht vielleicht doch etwas bei uns abgegeben wurde.“

Das geht Burkhard Klein in Rödelsee nicht anders. Das Fahrrad in der Hauptstraße grüßte ihn täglich, wenn er sein Rathaus betrat. „Seit Weinfestfreitag stand es dort und wartete auf einen Besitzer“, erinnert sich der Bürgermeister. „Die Polizei kam und nahm die Fundsache auf, danach ließen wir es drei Wochen stehen.“

Schließlich wanderte es in den Bauhof, wo nun die Frist der sechs Monate verstreichen kann – und es neben einem weiteren, allerdings weitaus älteren Modell zumindest nicht alleine steht. So richtig kann der Bauhof-Chef André Stadtel nicht verstehen, dass ein solches neuwertiges Rad nicht abgeholt wird. Seine Theorie ist, dass es vielleicht bereits geklaut war und deshalb einfach zurückgelassen wurde.

Aber warum hatte der mutmaßliche Fahrraddieb es angeschlossen? „Wir alle haben es gefunden“, sagt jedenfalls Burkhard Klein hinsichtlich eines möglichen Besitzerwechsels im Jahr 2023. „Ich würde das Recht, es zu erwerben, aber als erstes meinen Bauhofmitarbeitern einräumen“, gibt er sich mit einem Augenzwinkern großzügig – und André Stadtel die Chance, zuzuschlagen.

„Oder es findet sich eben doch der rechtmäßige Besitzer. Das wäre am besten. Es stand so alleine da am Zaun. Wobei“, sagt er nach kurzer Pause, „es steht ja im schönen Rödelsee, da geht es ihm ja gut...“.

Alles Fundsache

Für Finder Wer einen Gegenstand im Wert von über zehn Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund bei der Gemeinde oder der Polizei anzuzeigen. Dort werden Datum, Zeit und Ort der Anzeige festgehalten, außerdem die Art der Fundsache, Name und Anschrift des Finders festgehalten. Er hat Anspruch auf einen Finderlohn: Fünf Prozent des Sachwertes bei Gegenständen mit einem Wert von bis zu 500 Euro. Wird der Gegenstand innerhalb von sechs Monaten nicht abgeholt, wird der Finder zum Besitzer, muss allerdings für weitere drei Jahre damit rechnen, dass der vorherige Besitzer doch noch Anspruch anstellt. Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn abgegeben werden: Gemeinde oder VGN und OVF vor Ort verwahren dann die Fundsachen. Für Verlierer Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt. Ansonsten informiert das Fundbüro unter anderem durch regelmäßige Bekanntmachungen oder auf der Internetseite der Gemeinde. Wer etwas sucht, kann aber auch anfragen und sollte den verlorenen Gegenstand dabei möglichst genau beschreiben sowie die Umstände des Verlustes nennen. Die Fundgegenstände liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit, danach gehören sie den Findern. Hat der auf sein Eigentumsrecht verzichtet, werden die Gegenstände versteigert oder vernichtet. (dkljr)
Auf dem anhängenden Zettel wird die gesetzlich festgelegte Vorgehensweise genau beschrieben.
Foto: Julia Volkamer | Auf dem anhängenden Zettel wird die gesetzlich festgelegte Vorgehensweise genau beschrieben.
 
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