
Fünf Bauplätze sollen im Baugebiet "Lindelbacher Tor" im Biebelrieder Ortsteil entstehen. Der Gemeinderat faste nach der öffentlichen Auslegung und der Abwägung von Einwänden den Satzungsbeschluss. Das Baugebiet stand lange in der Diskussion im Gemeinderat. Denn in einem landwirtschaftlich geprägten Dorf wie Westheim geht es nicht nur um die effektivste Nutzung der zur Verfügung stehenden Fläche, sondern auch um Geruchsemissionen.
So forderte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dementsprechend, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Entwicklung durch die Planungen nicht weiter eingeschränkt werden dürfen. Ein Problem der Zufahrt zu einem landwirtschaftlichen Gebäude konnte gelöst werden. Wie Bürgermeister Roland Hoh gegenüber dieser Redaktion mitteilte, hat es einen Grundstückstausch gegeben. Der Bauernverband erkennt an, dass die Bauleitplanung grundsätzlich das Ziel verfolgt, Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig die Entwicklung von Wohnraum zu fördern.
Westheim sei von zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben geprägt. Hinzu komme, dass die Tierhaltung mehrerer Betriebe eine wesentliche Einkommensquelle darstellt. Diese Betriebe befänden sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Baugebiet. Der Ortsverband umfasse insgesamt 13 Haupterwerbsbetriebe und drei Nebenerwerbsbetriebe, was den stark landwirtschaftlich geprägten Charakter von Westheim unterstreiche. Es sei daher unerlässlich, deren Belange bei der Planung zu berücksichtigen, um die landwirtschaftliche Nutzung langfristig zu sichern.
Lärm, Staub und Gerüche sind unvermeidlich
Die in diesem Gebiet ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeiten führen laut Bauernverband zu unvermeidlichen Emissionen, darunter Lärm, Staub und Gerüche. Diese Emissionen entstünden nicht nur bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch direkt auf den Hofstellen, wo etwa bei der Tierhaltung zu unüblichen Arbeitszeiten – auch an Sonn- und Feiertagen – mit Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen zu rechnen sei.
Der Bauernverband wies auch auf einen geplanten Bau eines Milchviehstalls und auf die vorgesehene Erweiterung bei einem Bullenmast-Betrieb hin. Das führe zu zusätzlichen Emissionen, die direkt in das neue Wohngebiet eingetragen werden würden. Auch die weitere Nutzung landwirtschaftlicher Zufahrtswege müsse weiterhin gewährleistet sein.
Für das Gebiet hatte es im Vorfeld sowohl Untersuchungen zum Schallschutz wie auch zu den Geruchsemissionen gegeben. Der Gemeinderat hatte die möglichen Beeinträchtigungen für das Baugebiet jedoch als "ortsüblich" eingestuft. Es erfolgt deshalb eine kleinräumige Erschließung weniger Grundstücke. Dafür gebe es zwei Interessenten, teilte Hoh mit.