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Mainbernheim
Friedhofsgebühren in Mainbernheim steigen
Der Mainbernheimer Friedhof gilt als Alleinstellungsmerkmal für die Stadt. Ein kostendeckender Betrieb kann aufgrund des hohen Pflegeaufwands, gerade für den historischen Teil, nie erreicht werden.
Foto: Gerhard Krämer | Der Mainbernheimer Friedhof gilt als Alleinstellungsmerkmal für die Stadt. Ein kostendeckender Betrieb kann aufgrund des hohen Pflegeaufwands, gerade für den historischen Teil, nie erreicht werden.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 02.03.2024 02:48 Uhr

In Mainbernheim werden die Friedhofsgebühren steigen. Zudem wird es aus Gründen des Versicherungsschutzes Änderungen bei der Maibaumaufstellung geben. Das beschloss der Stadtrat jeweils einstimmig. Der Friedhof beschert der Stadt Mainbernheim jährliche Defizite. 2020 betrug dieses 32.500 Euro, 2021 waren es 24.800 Euro und 2022 30.100 Euro. Deshalb hatte der Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen, dass sich der Stadtrat mit den Möglichkeiten zur Verringerung der erheblichen Defizite befasst.

Bürgermeister Peter Kraus informierte in der jüngsten Ratssitzung, dass für die Unterdeckung maßgeblich die Löhne der Arbeiter für Unterhaltungsmaßnahmen im Friedhof verantwortlich sind. 2019 schlugen diese mit rund 20.000 Euro zu Buche, 2022 sogar mit 26.300 Euro. Die städtischen Arbeiter seien häufig im Friedhof eingesetzt, damit dieser sich in einem gepflegten Zustand präsentiert. Ein kostendeckender Betrieb des Friedhofs ist über das Gebührenaufkommen nicht zu erzielen. Durch eine Erhöhung aber könnte das Defizit etwas verringert werden. Für einstellige Wahlgrabstätten steigen die Gebühren jährlich um fünf Euro. So sind für solche Grabstätten in den Friedhofsteilen B bis D künftig 25 Euro zu bezahlen. Für zweistellige Wahlgrabstätten werden zehn Euro mehr fällig. Je nach Friedhofsteil betragen die Gebühren dann 40 oder 50 Euro.

Angepasst werden die Gebühren auch bei Urnenbestattungen. Im Friedhofsteil A und in der Friedwiese im Friedhofsteil B müssen künftig 20 statt 15 Euro bezahlt werden. Für Urnenanlagen im Friedhofsteil B und D werden 25 statt 15 Euro fällig. Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses steigt von 50 auf 65 Euro. Die Verwaltungsgebühren werden für Einfachgrabstätten von derzeit 30,68 auf 60 Euro angehoben, für Mehrfachgrabstätten von 61,34 auf 100 Euro.

Der Stadtrat stimmte den Erhöhungen zu. Diese werden nun in die Satzung eingearbeitet, die der Stadtrat dann noch beschließen muss. Stadtrat Eugen Reifenscheid hielt die Erhöhung für angemessen. Der Mainbernheimer Friedhof sei ein Alleinstellungsmerkmal. Thomas Kramer meinte, dass es nicht nur ein Friedhof, sondern ein Kulturgut sei.

Versicherungsschutz bei der Maibaumaufstellung

Ein weiteres Thema war die Zuständigkeit bei der Maibaumaufstellung. Während die Aufstellung bis 2017 unter der Regie des Obst- und Gartenbauvereins stattfand, wurde danach die Freiwillige Feuerwehr offiziell von der Stadt beauftragt. Laut Bürgermeister Kraus wollte man damit die Veranstaltung unter den Versicherungsschutz der Kommunalen Haftpflichtversicherung stellen. Die Bayerische Versicherungskammer hat nun aber darauf hingewiesen, dass der Schutz nur dann bestehe, wenn zum Beispiel der Feuerwehrkommandant direkt beauftragt wird, das "Direktionsrecht" jedoch bei der Gemeinde verbleibe.

Über die mit dem Landkreis abgeschlossene Sammelversicherung seien jedoch die Risiken bei einer Maibaumaufstellung abgedeckt, wenn dies die Feuerwehr übernehme. Des Weiteren bestehe eine Unfallversicherung über die Stadt. Sollte ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig sein, würde die Stadt der Feuerwehr die Versicherungsprämie als freiwillige Leistung bezahlen.

Hintergrund der Diskussion ist der Unfall bei der Maibaumaufstellung in Obernbreit im vergangenen Jahr. Dieser habe gezeigt, dass es nicht ausreiche, die Aufgabe der Feuerwehr oder dem Feuerwehrverein pro Forma zu übertragen. Eine Gemeinde müsse zusätzlich auch Einfluss auf den Ablauf des Transports und die Aufstellung nehmen, wenn sie als Veranstalter auftritt.

Aus diesen Gründen widerrief der Stadtrat seinen früheren Beschluss, die Feuerwehr mit der Aufstellung zu beauftragen. Soweit die Wehr weiterhin die Organisation der Veranstaltung übernimmt, sei ein ausreichender Versicherungsschutz zu gewährleisten.

 
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