
In Deutschland gibt es zu wenig Organspender. Gesundheitsminister Jens Spahn wollte deshalb die gesetzlichen Bestimmungen ändern. Nach dem eingebrachten Gesetzesentwurf sollte jeder Bürger zum potentiellen Organspender werden, wenn er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht oder die Angehörigen dies nach seinem Tod tun. Bei der jüngsten Abstimmung im Bundestag votierte jedoch die Mehrheit dafür, die bisherige Regelung beizubehalten. Somit dürfen auch weiterhin nur dann die Organe eines Verstorbenen entnommen werden, wenn dieser zu Lebzeiten aktiv in die Organentnahme eingewilligt hat.
Was meinen die Bürger zu dem Bundestagsbeschluss? Sind sie derselben Meinung wie die Mehrheit der Abgeordneten oder wäre ihnen der Gesetzesvorschlag von Spahn lieber gewesen?


