
Der Plan war, die Halloween-Feier noch im kleinen Kreis ausklingen zu lassen. Die 26-Jährige saß vergnügt mit einer Freundin und einem Bekannten in einem Wohnwagen – wenn auch der Spaß etwas getrübt war: Der Ex der 26-Jährigen hatte angekündigt, an jenem letzten Oktobertag 2022 zu später Stunde unbedingt noch vorbeischauen zu wollen, um den Gesundheitspass für das gemeinsame Kind abzuholen. Warum das mitten in der Nacht sein musste, war dabei ebenso rätselhaft wie der tiefere Sinn der Abhol-Aktion.
Als der Ex seine unmittelbare Ankunft per Handy mitgeteilt hatte, ging die 26-Jährige vor die Tür, übergab den Pass und wollte ihren Verflossenen gerade verabschieden. Aber der stürmte los, drang in den Wohnwagen ein, und damit ging es auch schon rund: Ohne Vorwarnung schubste er den anwesenden Mann um, und als dieser am Boden lag, schlug er auf ihn ein. So erzählt es die 26-Jährige, so erzählt es auch das damalige Opfer.
Und auch die zweite Frau im Bunde belastet den Angeklagten: Er sei in den Wohnwagen gestürmt und habe dem Opfer mehrfach "mit der Faust ins Gesicht" geschlagen. Was sie da sah, habe sie "sprachlos gemacht", betont die Zeugin vor der Kitzinger Strafrichterin Ingrid Johann.
Der Mann war früher im Schausteller-Gewerbe tätig
Die Attacke führte zu einem blauen Auge, mehreren Prellungen – und einem Fragezeichen: Was sollte das? Vermutlich war grenzenlose Eifersucht im Spiel: Der Angeklagte ging wohl davon aus, dass sein Opfer der neue Freund seiner Ex sein könnte. Was allerdings eine völlige Fehleinschätzung war.
Der 29-jährige Angeklagte, der lange im Schausteller-Gewerbe arbeitete und inzwischen von Bürgergeld lebt, bestätigt zwar den seinerzeitigen Rosenkrieg. In Wirklichkeit aber habe sich alles genau andersherum zugetragen: Der Mann im Wohnwagen habe sich über ihn wegen der Trennung lustig gemacht. Er sei es auch gewesen, der angegriffen und am Hals gewürgt habe, beschreibt der 29-Jährige eine völlig andere Rollenverteilung. Er betont, sich lediglich "zur Wehr gesetzt" zu haben. Und: Er lässt kein gutes Haar an seiner Ex, wirft ihr Falschaussagen vor und dass sie ihn ruiniert habe.
Was nun? In einem Strafbefehl, gegen den der 29-Jährige Einspruch eingelegt hatte, waren als Strafe 3500 Euro verhängt worden. Dass das der Fall nicht hergibt, war schnell klar. Was zu dieser Einigung führte: Das Verfahren wird gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt. Über das Geld darf sich der Landesverband für Gefangenen-Fürsorge freuen.