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Marktbreit
Seinsheimer Schloss in Marktbreit: Es regnet Steinbrocken
Weil von oben Steinbrocken fallen, wurde ein Teil der Schlossgasse in Marktbreit gesperrt.
Foto: Robert Haaß | Weil von oben Steinbrocken fallen, wurde ein Teil der Schlossgasse in Marktbreit gesperrt.
Robert Haaß
 |  aktualisiert: 08.09.2023 03:15 Uhr

Brocken, die vom Dachgesims des Seinsheimer Schlosses in Marktbreit gefallen sind, haben zur teilweisen Sperrung der Schlossgasse geführt. Rätin Christiane Berneth hatte die Steine gefunden und beim Bauamt gemeldet, wurde in der Sitzung des Bauausschusses am Montagabend bekannt.

Und auch Abhilfe naht, wie Bauamtsmitarbeiter Joachim Lott informierte. Denn unverzüglich nach der Meldung der Steine wurde eine Befahrung mit einem Hubwagen und einer Fachfirma organisiert. Die Abplatzungen werden von einem Balken verursacht, der auf das Gesimse drückt. Das ist wohl die Folge der Trockenheit und einem weiteren Balken, der dadurch geschrumpft ist. Den aufliegenden Balken um eine halben Zentimeter zu heben, das dürfte, so Lott, für die Fachfirma kein Problem sein.

Bei der Höhenbefahrung wurde eine ziemlich verdreckte Dachrinne festgestellt, die gesäubert werden muss. Teuer dürfte dagegen eine weitere Feststellung sein: Der hintere, dem Schlosshof zugewandte Ziergiebel, scheint von vorne einwandfrei. Doch die Rückansicht zeigt schwere Schäden, die von einem Steinmetz repariert werden müssen. Das soll im kommenden Jahr erfolgen und könnte, so die Spekulationen im Ausschuss, an den vielen Tauben auf dem Schlossdach, aber auch an der wenigen Sonne in diesem Bereich des Daches liegen.

Kein Granitstein aus Indien für den alten Teil des Friedhofs

Weder von den Nachbarn, noch vom Ausschuss gab es Bedenken gegen einen Antrag aus der Thüringer Straße: Dort soll eine Doppelgarage mit Tankraum umgenutzt werden. Entstehen sollen Räumlichkeiten für die Vorbereitung zu Tierbestattungen und ein Beratungs- und Büroraum. Da es sich dabei um nichtstörendes Gewerbe handelt und auch das Veterinäramt keine Bedenken hat, stimmten die Räte zu. Einzige Einschränkung: Es sollte auf Klein- und Haustiere beschränkt sein. 

Die Bauvoranfrage für ein Wochenendhaus mit Carport im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schwenninger stieß erst auf Fragen, dann wurde allerdings klar, dass es in dem Gebiet bereits etliche Ausnahmen vom Plan gibt, die beim Bauantrag dann mit einem Befreiungsantrag begründet werden müssen.

Auf dem alten Teil des Friedhofs möchte ein Grabeigner einen Liegestein in Form eines aufgeschlagenen Buches aufstellen. Prinzipiell würden die Räte dem zustimmen, allerdings stößt der beantragte Stein dafür, ein Granitstein aus Indien, auf Ablehnung. Denn die Friedhofssatzung schreibt in diesem Bereich eindeutig Grabsteine aus heimischem Stein vor. "Wir würden uns damit ein Eigentor schießen", so Alexander Mader, der, wie andere Ausschussmitglieder auch, Folgeanträge befürchtet.

 
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