Dem Wiesenbronner Rat lag jüngst die Bauvoranfrage zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf Flurnummer 259 von 75 auf 150 kW vor. Eine Entscheidung dazu fiel nicht, da noch einige Punkte geklärt werden müssen. So werden bisher 80 Prozent des Materials aus dem eigenen Betrieb eingesetzt "und sind das dann nur noch 40 Prozent, wenn die Leistung verdoppelt wird?", fragte Bürgermeister Volkhard Warmdt, der auch auf den steigenden Lkw-Verkehr verwies, wenn mehr Material angefahren würde.
Er erinnerte an die damalige Genehmigung, zu der auch die Eingrünung und ein Begrünungsplan wegen der Nähe des Spielplatzes und der Wohnhäuser gehörten. Hans-Jürgen Hubenthal verwies auf die Auflagen zur Befestigung der Fahrwege und zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen. Da es noch weitere Auflagen, zum Beispiel für einen Waschplatz, gegeben habe, habe er Zweifel, ob diesen bei einer Erweiterung Genüge geleistet werden könne. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass bei der bisherigen 20-prozentigen Zulieferung "die Straße ramponiert ist".
Die "ziemlich kaputte Straße" sah Reinhard Fröhlich als Hauptproblem und Jan von Wietersheim wollte erst abgeklärt wissen, ob sich im Falle der Erweiterung der Lkw-Verkehr erhöhe. Für Hendrik Wenigerkind stellte sich die Frage, woher die zusätzliche Energie kommen solle, da der Viehbestand nicht erhöht werden könne.
Vor einer Entscheidung fehlen noch Informationen
Der Bürgermeister verlas den Text des VG-Referenten Stefan Adam, aus dem hervorging, dass noch weitere Unterlagen vorgelegt werden müssten. Am 28. September habe es dann die Mitteilung gegeben, dass sich die Bauvoranfrage nur auf die Erweiterung der Leistung beziehe, weshalb die Zustimmung erfolgen könne, falls nur ein neuer Motor eingebaut werde und keine bauliche Erweiterung vorgenommen werde.
Eine Zuhörerin, der das Wort erteilt wurde, berichtete, dass sie gegen die Biogasanlage geklagt und verloren habe, wobei sich herausgestellt habe, dass laut Gutachten die 75-kW-Leistung sehr nahe an der Geruchsbelästigung sei. Frank Ackermann schlug vor, erst den Zustand der Straße zu klären "und ob die Erweiterung nicht gegen das Emissionsgutachten verstößt". Der Bürgermeister sprach sich für einen Ortstermin aus und da auch noch Informationen fehlen, fand sein Vorschlag, einen Beschluss zu verschieben, einhellige Zustimmung.
Petition an den Landtag wegen Wohnanlage
Ein weiteres Mal lag dem Rat der Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage auf dem Anwesen Kleinlangheimer Straße 2 vor, da es inzwischen auch eine Petition an den bayrischen Landtag gegen das Vorhaben aus Denkmalschutzgründen gibt. Der Bürgermeister machte deutlich, dass der Gemeinderat an der Bebauung des Grundstücks festhält. Per Bild zeigte er auf, was vom Amt für Denkmalschutz bemängelt und was daraufhin vom Planungsbüro geändert und kommentiert wurde, vor allem im Bereich der Dachgauben und deren Abstand und durch den Einsatz eines Satteldachs anstelle eines Flachdachs in einem Zwischenbereich.
Die baulichen Änderungen müssen noch mit dem Landratsamt abgestimmt werde, so der Hinweis des Bürgermeisters. Die ergänzten Planunterlagen aufgrund der Stellungnahmen im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden einstimmig befürwortet.
Jugendliche stellten einen Bauantrag auf einen "Bike-Park" und der Bürgermeister zeigte in einer Bildanimation auf, wie dieser aussehen könnte: "Das wäre dann ein Sonderbauwerk." Er schlug den Bereich hinter dem Kindergarten vor, der sich im Besitz der evangelisch-lutherischen Kirchenstiftung befindet "und falls der Betrieb wegen der Nähe des Kindergartens nicht klappen sollte, werden wir das Unternehmen wieder stoppen".
Aus dem Rat wurden Bedenken vorgebracht, dass Mountainbiker, die auf dem Schwanberg und dann in Richtung Wiesenbronn unterwegs sind, für zu viel Frequenz sorgen könnten. Dem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.