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Prichsenstadt
Erlass einer Gebührensatzung vertagt
Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 31.03.2022 02:22 Uhr

Aktuell besitzt die Stadt Prichsenstadt keine Satzung über das Erheben von Gebühren für die Sondernutzung ihrer Straßen, Wege, Freiflächen und Plätze. Damit die Verwaltung auch die notwendigen Gebühren etwa für Hinweisschilder, Infostände und –tische, Benzin- und Öltanks oder für das kurzzeitige Errichten von Baustellen (mit Baubuden, -baracken oder –zäunen) erheben kann, sollte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende Satzung erlassen. Doch weil dort so manche zu vage und zu unscharf gehaltene Formulierung aufgetaucht war, vertagte der Rat den Erlass der Satzung, bis die Verwaltung klarere Formulierungen gefunden hat.

Stadtrat Alfons Saugel empfand den Paragraphen 5 als „zu weitreichend“. Dieser regelt die Gebührenfreiheit. So ist zum Beispiel das Aufstellen von Wahlwerbung innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen oder Volksentscheiden ebenso kostenfrei wie auch das Aufstellen von privaten Sitzbänken vor den Wohnhäusern. Letztere sind bis ins kleinste Detail definiert: etwa pro Grundstück eine Sitzbank, 1,50 Meter Gehweg müssen frei bleiben, oder die Bank darf nicht länger als zwei Meter sein.

Frei sind auch die nichtgewerbliche Volksbelustigung oder kirchliche Veranstaltungen. Insbesondere die Sitzbänke sorgten für Diskussion im Gremium. Während Saugel den Paragraphen als zu weitreichend empfand, sah es Christoph Schmidt genau anders herum. „Mit dieser Satzung und den Befreiungen haben wir eine Handhabe, um das Ganze aus einer Grauzone zu holen und auf saubere Beine zu stellen“, so sein Argument, „ein Vermögen werden wir durch diese Satzung nicht einnehmen“.

Einer der Hauptkritikpunkte aus dem Gremium waren die Gebühren für „Aufführung und Veranstaltungen gewerblicher Art täglich, Kosten: 30 bis 300 Euro“. Während die meisten der übrigen Gebührensätze entweder zeitlich eingegrenzt oder monatlich oder jährlich festgelegt sind, war dieser Punkt zu vage, wie es auch Bürgermeister René Schlehr zugegeben hat. Insgesamt ist diese Satzung stark an die Mustersatzung des Bayerischen Städte- und Gemeindetages angelehnt, und um Klarheit für alle Seiten inklusive des Plus an einzunehmenden Geldern zu schaffen, setzte der Bürgermeister mit Zustimmung des Gremiums diesen Punkt von der Tagesordnung ab.

 
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