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Dettelbach
Erfreuliche Schwimmkursbilanz im Hallenbad Dettelbach
Ab kommender Woche gelten im Dettelbacher Hallenbad wieder die Öffnungszeiten wie vor den Ferien. Außerdem entfällt ab dann auch wieder die Anmeldepflicht und die Einteilung in Zeitblöcke.
Foto: Landratsamt | Ab kommender Woche gelten im Dettelbacher Hallenbad wieder die Öffnungszeiten wie vor den Ferien. Außerdem entfällt ab dann auch wieder die Anmeldepflicht und die Einteilung in Zeitblöcke.
Bearbeitet von Stefan Pompetzki
 |  aktualisiert: 14.09.2021 02:29 Uhr

Zahlreiche Kinder hätten in diesem Sommer im Landkreisbad in Dettelbach das Schwimmen gelernt. Vor allem zu diesem Zweck sei das Hallenbad während der Sommerferien ausnahmsweise geöffnet geblieben, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Kitzingen.

So seien es insgesamt circa 120 Mädchen und Jungen gewesen, die im Landkreisbad mit einem Schwimmkurs begonnen hätten. Nach vielen Wochen und Monaten der Beschränkungen sei es für die Kinder und weitere Badegäste eine Freude gewesen ab Juni wieder ins Wasser zu können. „Während der achtmonatigen Schließung des Hallenbads ist leider einiges auf der Strecke geblieben. Es ist schön zu sehen, dass die Kinder den gesamten Sommer über wieder im Wasser plantschen und das Schwimmen lernen konnten.“, freut sich Landrätin Tamara Bischof.

Möglich sei dies auch dank der Hilfe vieler ehrenamtlich engagierter Schwimmhelfer gewesen. Neben dem eigenen Schwimmbad-Personal und der Wasserwacht Dettelbach seien es in Dettelbach zwei private Schwimmkursanbieter und der TSV Albertshofen. Besonders gefreut hätten sich die Verantwortlichen des Schwimmbads, dass bewährte Anbieter ihr Schwimmkursangebot noch ausgeweitet hätten.

Kinder, die jetzt noch keinen Schwimmkurs hätten machen können, könnten sich auf einen Gutschein über 50 Euro freuen. Diesen Gutschein der Bayerischen Staatsregierung erhielten jetzt alle Erstklässler und Vorschüler über das Landratsamt Kitzingen. Die Gutscheine würden in den Schulklassen und Kindertageseinrichtungen in der ersten Schulwoche verteilt und könnten bei einem Schwimmkurs in Bayern eingelöst werden. Der Gutschein könne auch rückwirkend für Kurse seit 6. Juli eingelöst werden.

3G-Regelung im Hallenbad

Wer in den kommenden Tagen und Wochen ins Landkreisbad gehen möchte, müsse auf die neue 3G-Regelung achten.  So müssen Besucher getestet, genesen oder geimpft sein. Der Betreiber sei laut Pder Pressemitteilung außerdem verpflichtet, das auch zu kontrollieren. Als gültiger Test gelte ein PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt sei, ein Schnelltest durch beispielsweise eine Apotheke oder das Testzentrum, der höchstens 24 Stunden alt sei oder ein Schnelltest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Badpersonals, der höchstens 24 Stunden alt sei.

Von den Regelungen ausgenommen seien Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schüler, die regelmäßigen Testungen beim Schulbesuch unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Schüler laut aktueller Regeln in der letzten Ferienwoche von der Testpflicht befreit seien.

Ab Montag, 13. September, würden dann wieder die Öffnungszeiten wie vor den Ferien mit Zeiten für Schüler, Vereine und die Öffentlichkeit gelten. Außerdem entfalle ab dann auch wieder die Anmeldepflicht und die Einteilung in Zeitblöcke. Es würden allerdings weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln gelten. Die aktuellen Hinweise und Öffnungszeiten könnten auf der Homepage des Landkreises Kitzingen nachgelesen werden.  

 
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