Einen Laserpointer, den er angeblich geschenkt bekam, hat ein 44-jähriger Mann aus dem Landkreis Kitzingen ausgerechnet an einem Polizeihubschrauber auf Vermissten-Suche ausprobiert. "Ohne böse Absicht", versicherte er vor Gericht, "nur aus Neugierde". Der Fall hat im Dezember 2018 das Amtsgericht Würzburg beschäftigt, im April 2019 eine Strafkammer des Landgerichts, er ist im Juli 2020 beim Bayerischen Obersten Landesgericht "aufgeschlagen" und von dort nach Würzburg zurück verwiesen worden.Dort wurde jetzt erneut verhandelt.
Der Mann, der mit dem Laserpointer "nur spielen" wollte, sieht ein, dass er bestraft werden muss, weiß allerdings knapp zwei Jahre nach der ersten Verurteilung immer noch nicht, ob er in den Knast einrücken muss oder sich bewähren darf. Die Staatsanwaltschaft möchte ihn sitzen sehen und legt konsequent Rechtsmittel ein gegen die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für versuchten gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, für gefährliche und versuchte gefährliche Körperverletzung.
Cockpit leuchtet grün
Was als "nicht zu überbietender Blödsinn" begann, so Richter Thomas Behl 2018 beim ersten Prozess vor dem Amtsgericht , hätte ganz schnell zum Fall fürs Schwurgericht werden können, mit Toten und Schwerverletzten. Der Hubschrauber war, so ein Polizeibeamter, bei der Suche im Stadtgebiet von Würzburg bewusst tief geflogen. Plötzlich habe das Innere des Cockpits grün geleuchtet, der Pilot habe zum Glück nichts abbekommen und als der zum Schutz den Helikopter hinter Bäumen postierte, sei ihnen der Laserstrahl hartnäckig gefolgt.
In der neuen Prozessrunde ging es wiederum nur noch um die Strafaussetzung zur Bewährung, der Schuldspruch ist rechtskräftig, die Attacke auf den Polizeihubschrauber, ob gezielt oder nur ausprobiert, war kein Thema mehr. Und zum dritten Mal hat ein Gericht, nun wieder eine Strafkammer des Landgerichts Würzburg, "auch wenn es", so der Vorsitzende Richter Thomas Trapp, "keine einfache Entscheidung war", die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Rüffel für Staatsanwalt
Deutlich, wie in einem Sitzungssaal selten, hat der Vorsitzende Richter die Hartnäckigkeit gerüffelt, mit der die Staatsanwaltschaft das Ziel einer Freiheitsstrafe "ohne Bewährung" verfolgt. Bei der Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, habe "Menschlichkeit" eine Rolle gespielt. Die bisherigen Urteile von Amts- und Landgericht tragen, so ein Hinweis der Strafkammer, die Unterschrift von Richtern, denen man keine besondere Nähe und Neigung zu Bewährungsstrafen unterstellen könne. Sie hätten mit "Augenmaß" entschieden, weil sie den Angeklagten selbst gesehen und erlebt haben und nicht nachträglich aus Akten kennenlernten.
Unbestritten hat der Angeklagte in seiner Jugend häufig beim Amtsgericht Kitzingen "arbeiten" lassen, aber, so das Gericht, er hat später "grad noch die Kurve gekriegt", sich beruflich und privat stabilisiert und das inzwischen über einen längeren Zeitraum. Wenn er die Strafe verbüßen müsse, so der Angeklagte, dann sei der Job weg, der Kontakt zu seinen Kindern gefährdet und eine noch bestehende Beziehung gehe vermutlich in die Brüche. Er habe sich bei den betroffenen, vom Laserstrahl geblendeten Polizeibeamten aus dem Hubschrauber entschuldigt, deren Augenarzt-Rechnung bezahlt und sich in psychologische Behandlung begeben, um zu erfahren, warum er "so einen Quatsch machte".
Die Staatsanwaltschaft hatte trotz "günstiger Sozialprognose" in der Verhandlung erneut gegen eine Strafaussetzung zur Bewährung plädiert, unter Hinweis auf eine Vorstrafen-Latte und den Gesichtspunkt der Abschreckung. Sie kann nun erneut gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.