Es geht eng zu vor dem Kindergarten. Erschwerend kommt eine Sackgasse hinzu. Das Vorfahren der Eltern, wenn sie ihren Nachwuchs bringen und holen, ist immer wieder Millimeterarbeit. Bei einer derartigen Armada an Elterntaxis kann auch schon mal was schiefgehen – so wie Ende Januar dieses Jahres. Nicht immer landet die Sache vor Gericht, diesmal schon.
Eine 41-Jährige hat es eilig und dann ist es auch schon passiert. Beim Wegfahren touchiert sie das Auto davor am Kotflügel. Die Frau steigt aus, um sich das Malheur anzuschauen und einen möglichen Schaden zu begutachten. Mit der gewonnenen Erkenntnis, dass es wohl nicht weiter schlimm sein könne und ein Schaden nicht zu sehen sei, fährt sie davon.
Wenig später kommt die Fahrerin des beschädigten Wagens aus dem Kindergarten zurück und fährt – nichtsahnend und ohne die Kratzer an Kotflügel zu bemerken – ebenfalls davon. Die Geschichte könnte an dieser Stelle zu Ende sein.
Der entscheidende Hinweis kommt über WhatsApp
Kurz darauf jedoch bekommt die Frau eine WhatsApp-Nachricht einer anderen Mutter, die den Unfall gesehen hat und nun den entscheidenden Hinweis sendet, dass es einen Schaden gegeben habe. Der war nicht zu knapp, über 2700 Euro schlugen letztlich zu Buche.
Bei den weiteren Ermittlungen war es alles andere als einfach, am Auto der Verursacherin entsprechende Spuren zu finden: Der Wagen sei in einem "desolaten Zustand", berichtet eine Sachbearbeiterin der Polizei. Gerade vorne rechts hätten sich "viele Schäden" gefunden. Einiges davon könnte zu dem Unfall vor dem Kindergarten passen, einiges stammte wohl aus vorangegangenen Karambolagen, so die Aussage.
Bewegtes Vorleben und gesundheitliche Probleme
So vielfältig das Schadensbild, so bewegt auch das Vorleben der Angeklagten. Die mehrfache Mutter hat schon länger gesundheitliche Probleme und steht, weil das Leben sie wohl oft überfordert, unter Betreuung.
Das alles spielte am Ende hinein in ein eher gnädiges Urteil. Das Fahrverbot, vor dem sich die Angeklagte besonders fürchtet, liegt am Ende mit einem Monat im untersten Bereich. Dazu kommt einen Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro), die ebenfalls eher bescheiden anmutet.
Gratis gab es vor dem Kitzinger Amtsgericht ein bisschen Lebensberatung dazu: Zwar sei es gut gewesen, dass die Angeklagte ausgestiegen und nach einem Schaden geschaut habe. Dann aber folgte der Fehler: Ob etwas passiert sei, so der klare Hinweis, dürfe man auf gar keinen Fall "der eigenen Sachkunde überlassen".