
Eklat in der Stadtratssitzung Marktbreit: Nachdem sein Antrag auf temporäre Vollsperrung der Schustergasse abgelehnt worden war, verließ Stadtrat Martin Näck am Montagabend erbost die Sitzung – nicht ohne vorher zu verkünden, sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederzulegen.
Näck möchte für die Dachsanierung seines Anwesens in der Schustergasse einen Kran aufstellen. Dafür müsse die Straße für vier Wochen gesperrt werden. Obwohl eigentlich von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, ließ das Ratsgremium Näck zu Wort kommen.
Dabei stellte er fest, dass nach zweijährigen Verhandlungen mit Verwaltungen nun die Dachsanierung anstehe und auch der Zimmermann dafür Zeit habe. Nachdem die örtliche Verkehrsbehörde seinen Antrag vorläufig abgelehnt hatte, wandte sich Näck an Bürgermeister Harald Kopp, der daraufhin den Stadtrat mit der Entscheidung beauftragte.
In der Diskussion wurde rasch deutlich, dass eine Ratsmehrheit der ablehnenden Haltung der Verwaltung folgte. Denn vor allem die Sperre der Enheimer Steige wegen der Bahnsanierung führe derzeit in Stoßzeiten zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Schustergasse. Über Alternativen, die dem Zimmereibetrieb von der Verwaltung vorgelegt wurden, konnte wohl keine Einigung erzielt werden.
Mit 9:6 Stimmen lehnte eine Mehrheit dann die Vollsperrung der Schustergasse ab, was zu Näcks Rücktritts-Reaktion nach 29 Jahren im Gremium führte. Auch Kopps Appell, doch wieder am Ratstisch Platz zu nehmen und den Schritt zu überdenken, hatte keinen Erfolg.
Änderungen in der Gestaltungssatzung
Zuvor hatten die Rätinnen und Räte die Neufassung der Gestaltungssatzung für die Stadt abschließend diskutiert. Planerin Evi Mohr vom Büro Schlicht, Lamprecht, Kern legte die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Hier hatte lediglich das Landesamt für Denkmalpflege Änderungsvorschläge eingebracht, die sich auf die Größe der Dachgauben, auf Außenrollos bei Dachliegefenster und Kunststofffenster bezog. Hier sollte es weitgehend zu Einzelfallentscheidungen durch den Stadtrat kommen.
Neu in der Satzung ist auch ein Teil der Bezuschussung. So können Komplettsanierungen im Geltungsbereich, also die Innen- und Außensanierung, mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, insgesamt mit bis zu 100.000 Euro durch die Stadt in Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung bezuschusst werden.
Nach Genehmigung des Entwurfs der neuen Gestaltungssatzung wird diese nochmals von der Verwaltung geprüft und eine entsprechende Beschlussvorlage für den Neuerlass dem Stadtrat vorgelegt.