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Prichsenstadt
Eine Satzung für die Vereinszuschüsse
Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 29.01.2023 03:04 Uhr

Vereine in Prichsenstadt standen in der Vergangenheit oftmals vor einem Rätsel, wenn es um Zuschüsse des Stadtrates ging. Denn die Ausschüttung aus der Vereinsförderung war nirgendwo schriftlich fixiert, so dass der Rat so manches Mal selbst nicht wusste, was nun gefördert werden soll oder nicht.

Etwa die Beregnungsanlage der DJK Stadelschwarzach oder die Eingangstür der Sporthalle des TSV Prichsenstadt, wobei Letztere nicht nur in die Sporthalle führt, sondern auch in Richtung der Sportgaststätte und der privaten Wohnung oberhalb der Halle. Um das Dickicht der Zuschuss-Möglichkeit zu lichten, hatte sich der Sozial- und Sportausschuss im Dezember mit einer "Satzung zur kommunalen Vereinsförderung" beschäftigt und sie nun dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.

Geld nur für Baumaßnahmen

Mit 16:0 ging diese Satzung auch durch, allerdings nicht ohne eine Debatte über Eventualitäten. Losgetreten hatte diese Susanne Karb, die unter dem Punkt der "förderungsberechtigten Vereine" die Feuerwehrvereine vermisste. Denn um an Fördergelder zu kommen, müssen Vereine nicht nur ihren Sitz im Gemeindegebiet haben, jedermann offenstehen, in das Vereinsregister eingetragen, Jugendarbeit leisten und einen angemessenen Mitgliedsbeitrag erheben. Sie müssen auch gemeinnützig sein, und das seien, so Karb, Feuerwehrvereine in der Regel nicht immer, da sie sich auf die Förderung der Feuerwehr begrenzen würde. Nach kurzer Debatte nahm der Rat die Feuerwehrvereine mit in die Liste der förderberechtigten Vereine auf.

Gefördert werden ausschließlich die baulichen Maßnahmen, die Vereins- und Sportanlagen betreffen. Wo die Vereine keine Förderung erwarten dürfen, sind unter anderem Verwaltungs- und Geschäftsräume, Getränkelager, Kassenhäuschen und Sportgeräte wie Bodenmatten, Bälle oder Sportgewehre. Was genau gefördert wird, findet sich in der Satzung, die nach ihrer Bekanntgabe in Amtsblatt auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wird.

Fotostudio in Järkendorf

Ein Fotostudio mit einem Mehrzweckraum in einem ehemaligen Stallgebäude in Järkendorf – auch dieser Antrag ging mit 16 Ja- und keiner Gegenstimme durch den Stadtrat. Geschaffen werden sollen zwei Räume, von denen einer als Fotostudio mit Schwerpunkt Tierfotografie und in dem anderen ein Mehrzweckraum für Kindergeburtstage (Organisation und Vermietung), Kurse und Workshops für Kinder dienen sollen. Nach einer Prüfung des Antrages auf Vorbescheid kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die geplante Nutzung zulässig sei. Der erteilte sein Einvernehmen unter der Bedingung, dass unter anderem eine dauerhafte Erschließung über das benachbarte Wohnhaus geregelt sei.

 
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