Die Gemeinde Biebelried wird nun auch die getrennte Abwassergebühr einführen. Entsprechende Beschlüsse fasste der Gemeinderat. Auslöser war im Falle Biebelrieds ein Widerspruch gegen einen bisherigen Bescheid.
Auch wenn mancher der 20 zur Sondersitzung des Biebelrieder Gemeinderats erschienenen Bürger und Bürgerinnen nicht ganz vom Sinn und Zweck der getrennten Abwassergebühr überzeugt waren oder das Berechnungsmodell in Frage stellten, gesetzliche Vorgaben machen eine solche Gebühr notwendig. Da der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung in Biebelried die in Bayern geltende Marke von zwölf Prozent übersteigt, kann für die Berechnung der Abwassergebühren der Frischwassermaßstab nicht mehr wie bisher angewendet werden.
Niederschlagswasser nicht der Maßstab für eine Berechnung
Bei der getrennten Abwassergebühr geht es laut Michael Häfner von der Kommunalberatung Schulte/Röder um eine Aufteilung in einer Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Es soll eine "gerechtere Verteilung" der Kosten der Abwasserbeseitigung sein, nicht um zusätzliche Kosten oder eine Gebührenerhöhung, versicherte Häfner. Gleichwohl würden manche mehr, manche weniger und viele plus/minus das Gleiche bezahlen. Anwesen mit hohem Wasserverbrauch und wenig Fläche würde es besser gehen, welche mit geringem Wasserverbrauch und viel Fläche würden tendenziell stärker zur Kasse gebeten.
Häfner erläuterte, dass die eingeleitete Menge an Niederschlagswasser nicht der Maßstab für die Berechnung sein könne. Die Kosten für eine Messung wären unverhältnismäßig. Deshalb werde ein Flächenmaßstab verwendet, der von Verwaltungsgerichten anerkannt worden sei.
Für Sonderfälle gibt es Regeln
Dabei wird die gesamte bebaute und festigte Fläche durch die gesamte Grundstücksfläche geteilt. Das Ergebnis, meist ein Wert zwischen 0,09 und 1 ist der sogenannte Abflussbeiwert. Dieser ist in sieben Stufen eingeteilt – von minimal bis maximal. Die Stufe "normal" umfasst zum Beispiel die Abflussbeiwerte "größer 0,24 bis 0,36". Für diese Stufe wird dann grundsätzlich ein mittler Grundstückabflussbeiwert genommen, nämlich 0,3. Dieser Wert wird mit der Grundstücksfläche multipliziert. Das Ergebnis ist die gebührenpflichtige Fläche. Häfner wies darauf hin, dass es auch Sonderfälle gebe, wofür es aber Regeln gebe.
Bürgermeister Roland Hoh räumte ein, dass man nie eine 100-prozentige Gerechtigkeit erreichen werden. Man könne aber mit 98 Prozent sehr zufrieden sein. Gemeinderätin Barbara Mechler sagte, die Gemeinde müsse ein rechtssicheres System einführen. Das vorgestellte sei geprüft.
Häfner zeigte einige Berechnungsbeispiele auf, bevor er dem Gemeinderat und den Zuhörern noch die Berücksichtigung von Zisternen erläuterte. Unter bestimmten Voraussetzungen gebe es hier einen Abzug. Auch die Themen Versickerungsflächen und die Einleitung von Regenwasser in Bäche sprach er an. Hier seien rechtliche Dinge zu beachten, zum Beispiel die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung.
Jetzt würden die notwendigen Daten der einzelnen Grundstücke ermittelt. Dann bekomme jeder Eigentümer ein Blatt, auf dem alle relevanten Flächen eingezeichnet sind. Danach gebe es Bürgersprechstunden. Wenn zum Beispiel nachgewiesen werde, dass das Regenwasser von einer Dachfläche nicht in den Kanal, sondern dauerhaft auf dem eigenen Grundstück versickere, werde diese Fläche wieder herausgenommen. Zum 1. Oktober 2023 kalkuliert die Gemeinde die Kosten für die Abwasserbeseitigung neu.