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Kitzingen
Einbrecher muss zwei Jahre hinter Gitter
Aus dem Gericht: Abstreiten hilft 29-Jährigem nicht weiter - Mehrere Vorstrafen und permanente Geldnot.
Einen Einbrecher verurteilte das Kitzinger Schöffengericht zu einer Haftstrafe.
Foto: Oliver Berg | Einen Einbrecher verurteilte das Kitzinger Schöffengericht zu einer Haftstrafe.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 24.02.2020 02:10 Uhr

DNA-Spuren haben einen 29-Jährigen als zweifachen Einbrecher überführt. Das Schöffengericht in Kitzingen hat den mehrfach vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mann für zwei Jahre hinter Gitter geschickt. Eine nochmalige Bewährung gab es nicht.

Das Gericht hatte "keine vernünftigen"  Zweifel an der Täterschaft des Mannes, der alles abstritt. "Für uns war das Beschaffungskriminalität, um Kräutermischungen und Drogen zu finanzieren", fasste die Vorsitzende Helga Müller die Meinung des Gerichts zusammen. Die Versionen des Angeklagten nannte sie "abenteuerlich und an den Haaren herbei gezogen".

Für das Gericht stand fest: Der Mann "in permanenter Geldnot" ist im August 2018 zweimal in einen Markt in der Kitzinger Siedlung eingebrochen. Die Vorgehensweise war praktisch identisch. Der Mann zertrümmerte  mit einem Stein die Schaufensterscheibe und stieg ein. Beim ersten Bruch nahm er Alkohol und Tabak im Wert von etwa 1000 Euro mit. Beim zweiten Mal waren es neben den Genussmitteln noch drei Päckchen der Post, darin unter anderem ein Handy und Kosmetikartikel. Zurück ließ er einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Nach den Einbrüchen schwang sich der Mann auf ein Rad und verschwand.

"Es war zu dunkel"

Dass er dabei von einem Nachbarn beobachtet wurde, brachte das Verfahren nicht entscheidend weiter. "Es war zu dunkel", sagte der Zeuge. Fündig wurden die Ermittler. Nach dem ersten Einbruch fanden sie im Geschäft den Stein, mit dem die Scheibe eingeworfen worden war. Nach dem zweiten waren es Blutspuren an Zigarettenschachteln und einem Regal. Beide stammen vom Angeklagten. Dazu kam, dass der Mann das gestohlene Handy weiterverkauft hat. Damit war die "Spurenlage nicht besonders günstig", wie Müller dem Angeklagten sagte.

Der wollte davon nichts wissen. Seine Version: Das Handy habe er erst kurz vor dem Verkauf von einem Bekannten für 50 Euro gekaut und für 80 Euro weiterverkauft. Die Geschichte mit dem Einbruch habe er so oder so ähnlich mit einem anderen Bekannten einmal theoretisch durchgespielt, umgesetzt haben will er die Aktion aber nicht. Auch für die DNA-Spuren hatte er eine Erklärung. Den Stein könne er schon mal in der Hand gehabt haben, vor dem Geschäft aber. Und das Blut kann nur von Handtüchern stammen, die er beim Nasenbluten brauchte und die ein Unbekannter benutzt hat, um ihm was unterzuschieben.

"Reines Indizienverfahren"

Damit kam der von einer kleinen Rente lebende Mann, der seit Jahren unterschiedliche Drogen konsumiert, wegen psychischer Probleme mehrfach in Behandlung war und irgendwie in seiner eigenen Welt lebt, nicht durch. Nachdem eine Gutachterin eine verminderte Schuldfähigkeit verneinte, war die Staatsanwältin am Zug. Sie kam mit Blick auf drei Vorstrafen und eine "zweifache offene Bewährung" auf zwei Jahre vier Monate für die beiden "Diebstähle in einer besonders schweren Fall".  

Der Pflichtverteidiger meldete erhebliche Zweifel in dem "reinen Indizienverfahren" an. "Mein Mandant ist ein kleiner Betrüger und Trickser", sagte er. Die Einbrüche seien eine andere Dimension, passten nicht ins Bild. Überzeugen konnte er das Schöffengericht nicht. Der Mann muss hinter Gitter und den Schaden wieder zurückzahlen, wenn das Urteil in der Berufung hält. In die nächste Instanz will der 29-Jährige in jedem Fall gehen.

 
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