Das ist schon fast ein kleiner Bauboom da in Gnodstadt: Von den vier Bauvorhaben, die in der Sitzung des Marktbreiter Bauausschusses am Dienstagabend behandelt wurden, liegen drei im Stadtteil. Und alle drei werden nicht irgendwo in Flur errichtet, sondern sind Sanierungen im Altort.
Und um das zu ermöglichen, machen sowohl Städteplaner als auch Rätinnen und Räte Konzessionen bei der Gestaltungssatzung. Denn nicht immer sind deren Vorgaben für eine Haussanierung sinnvoll und umsetzbar, noch dazu in einem finanziell sinnvollem Rahmen. Etwa in der Badgasse. Wie von Baureferent Alexander Mader ausgeführt, hat die Stadt diese Gasse saniert. Wenn jetzt dort Leben durch neue Bewohner einziehen würde, wäre das nur begrüßenswert.
Gutachten zeigt marode Bausubstanz
Am Ende des Wegs soll ein altes Haus saniert und umgebaut werden. In einer ersten Stellungnahme des Städteplaners stand der gewünschten Planung die Dachsanierung mit neuem Dachstuhl entgegen – ein Quergiebel sollte erhalten bleiben. Ein neues Gutachten zeigt aber nun eine so marode Bausubstanz, dass der Dachstuhl komplett erneuert werden muss und der Quergiebel entfallen kann. Auch die weiteren geringen Abweichungen genehmigten die Räte vorbehaltlich einer weiteren Stellungnahme des Städteplaners. "Wir müssen froh sein, wenn dahinten jemand etwas macht", sagte Mader. Zudem eine etwas lockerere Interpretation der Satzung die Sanierung weiterer Altbauten im Ort erleichtern würde.
Ähnlich ist es bei einem Bauvorhaben im Schulgartenweg. Dort soll zusätzlicher Wohnraum durch den Ausbau eines Dachgeschosses entstehen. Der Kompromissvorschlag aus der Bauvoranfrage, die Dachgauben könnten befreit werden, wenn die Fenster entsprechend der Satzung gestaltet werden, wurden von den Bauwerbern erfüllt, sodass auch hier eine einstimmige Genehmigung erfolgen konnte.
Gleich zwei neue Wohnungen soll es in einer Scheune in der Pfarrer Geyer Straße geben. Äußerlich ergeben sich keine Änderungen, sodass die nicht der Satzung entsprechenden Fensteröffnungen, da im Bestand so vorhanden, genehmigt werden. Die für die Obergeschosswohnung nötige Außentreppe darf entgegen der Gestaltungssatzung in Metall ausgeführt werden. Die in der Satzung vorgeschriebene Natursteintreppe könne weder ästhetisch noch baulich vernünftig in der notwendigen Höhe gebaut werden.