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Kitzingen
Ein Facebook-Post mit verbotenen Symbolen führt zum Familienzwist
Ein Beitrag auf Facebook ist schnell geteilt – die Folgen können gravierend sein und mitunter direkt auf die Anklagebank führen.
Foto: Jens Büttner, dpa | Ein Beitrag auf Facebook ist schnell geteilt – die Folgen können gravierend sein und mitunter direkt auf die Anklagebank führen.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 07.11.2024 02:41 Uhr

Ein Beitrag auf Facebook ist schnell geteilt – zack, fertig. Ein Tastendruck. Die Folgen können ebenfalls sehr zackig sein, wie sich jetzt am Kitzinger Amtsgericht zeigte. Es geht um einen Post, bei dem allen Beteiligten nicht so ganz klar ist, was die Botschaft sein soll. Im Mittelpunkt steht ein Vergleich von 1941 und 2017, insgesamt sind sechs Bilder zu sehen. Was da verglichen wird, interpretiert jeder scheinbar anders. Aber: Die Bilder zeigen auf alle Fälle Hakenkreuze und Hitler.  Verfassungswidrige Kennzeichen also und damit ein Straftatbestand.

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