Weil er bei minus zehn Grad und Schnee einem Hasen ausweichen wollte, ist ein 43-Jährige zwischen Willanzheim und Mainbernheim von der Straße abgekommen. Er ist mit seinem Auto in den Straßengraben gerutscht und hat ein Birnenbäumchen gerammt. Danach fuhr er nach Hause. Wenig später stand die Polizei vor der Haustür – und der Mann hatte ein Problem. Er hatte getrunken, über 1,2 Promille Alkohol wurden gemessen.
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort flatterte ihm ein Strafbefehl ins Haus. 5250 Euro (75 Tagessätze zu 70 Euro) sollte er zahlen. Dazu kam der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre für die Wiedererteilung von elf Monaten.
Dagegen legte der Elektriker Einspruch ein. In dem darauffolgenden Verfahren vor dem Amtsgericht in Kitzingen räumte der die Vorwürfe ein. Er hatte den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt. Damit war der Sachverhalt klar. Der Mann hatte daheim etwas getrunken und wollte dann was zu essen holen. "Es hatte minus zehn Grad und es lag Schnee", schilderte er die Witterungsverhältnisse am 20. Januar 2024.
Als plötzlich ein Hase aufgetaucht sei, habe er ausweichen wollen, sei von der Fahrbahn gerutscht und an einem Bäumchen gelandet. Verletzt wurde er nicht, aber das Auto war Totalschaden. Auf den Rat eines vorbeikommenden Autofahrers hin sei er nach Hause gegangen und wollte am Tag drauf die Versicherung informieren. Das hatte sich erledigt, weil wenig später die Polizei vor der Türe stand.
Ein Baum für 2100 Euro
Für den Mann ist die abendliche Fahrt nicht nur wegen des Totalschadens (rund 10.000 Euro) am eigenen Auto teuer geworden. Für das Bäumchen stellte ihm die Gemeinde nach der Rechnung einer Baumschule gut 2100 Euro in Rechnung. Die hat er inzwischen bezahlt, oder wie der Verteidiger mit Blick auf den Preis sagte: "Mehr als bezahlt."
Dazu kamen das Geständnis, keine Vorstrafen, berufliche Nachteile durch den Führerscheinverlust und der hohe Eigenschaden. 2400 Euro (60 Tagessätze zu 40 Euro) und weitere neun Monate ohne Führerschein hielt der Verteidiger für ausreichend. 3000 Euro (75 mal 40), und weitere zehn Monate hatte der Staatsanwalt gefordert.
Das Gericht entschied sich mit Blick auf die Einkommensverhältnisse des Mannes für 65 Tagessätze zu 55 Euro (3575 Euro). Auf den Führerschein muss der Mann noch neun Monate warten. Durch den Einspruch hat der Mann 1675 Euro gespart und er darf zwei Monate früher wieder fahren. Dennoch bleibt es ein kostspieliger Ausrutscher, nicht nur wegen des teuren Bäumchens.
Das würde ich nicht als "angetrunken" bezeichnen, sondern als
betrunken.
Glücklicherweise stand da nur ein Bäumchen...