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Kitzingen
Drogendealer wegen Kokain-Handel in Kitzingen vor Gericht
Wegen des Handels mit Kokain (Archivbild) musste sich ein 28-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.
Foto: Christian Charisius, dpa | Wegen des Handels mit Kokain (Archivbild) musste sich ein 28-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:02 Uhr

Für acht Jahre sitzt ein Würzburger Drogendealer in Haft. Der Mann hatte in den Jahren 2021 und 2022 verschiedene Betäubungsmittel in großen Mengen verkauft. Er ist aufgeflogen und mit ihm nach Auswertung von Chatverläufen und Kurznachrichten auf Handys einige seiner Abnehmer. Jetzt saß einer seiner "Kunden" in Kitzingen auf der Anklagebank. Der Vorwurf: unerlaubtes, gewerbsmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln.

Strafrichterin Ingrid Johann verurteilte den 27-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Sie stellte mit Blick auf die Strafe für den Lieferanten fest: "Damit sind Sie relativ günstig weggekommen." Der Mann hat drei Jahre Bewährung, muss die Hände von Drogen lassen und das durch Tests nachweisen. Außerdem muss er 2000 Euro an den Förderverein Jugendarrestanstalt Würzburg zahlen.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, im Jahr 2021 in 22 Fällen in Würzburg zwischen zwei und zwölf Gramm Kokain erworben zu haben. Danach hat er das als harte Droge mit hohem Suchtpotenzial geltende Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft.

Dass es am Ende "nur" eine Bewährungsstrafe wurde, hat auch und vor allem mit dem umfassenden Geständnis des Monteurs zu tun. Das hatte sein Verteidiger gleich zu Beginn angekündigt.

Dass er damit dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hat, ging zugunsten des Angeklagten. Auch dass er seit einem Jahr keine Drogen mehr nimmt, einen festen Job, eine Freundin und Zukunftspläne hat, hat ihm geholfen. Das Gericht war am Ende der Auffassung des Verteidigers gefolgt, dass es sich hier nicht um den klassischen Drogendealer handelt, der möglichst viel Gewinn machen will. Sein Mandant habe die Drogen beschafft, einen Teil für sich selbst verwendet und den Rest gegen einen kleinen Aufpreis weitergegeben.

Handel war es dennoch. Dafür hatte die Staatsanwältin zwei Jahre gefordert. Der Verteidiger hatte ein Jahr für ausreichend gehalten. Das Urteil liegt dazwischen.

 
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