Für den Geschäftsmann kam es im Sommer vergangenen Jahres knüppeldick: Die Firma ging gerade den Bach runter, es drohte die Zwangsvollstreckung. Dann tauchte auch noch der Gerichtsvollzieher auf – mit gleich drei Haftbefehlen im Gepäck, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen.
Das war eindeutig zu viel für den 40-Jährigen. Der Mann verlor die Nerven, es kam zum Wortgefecht und schließlich zu einer Beleidigung. Einmal in Rage, verstiegt sich der Geschäftsmann zu der Aussage, der Gerichtsvollzieher besitze lediglich ein „Kleinhirn“. Dass der Ausdruck fiel, steht für den Mann vom Amt fest: Er hatte sich unmittelbar nach dem unschönen Vorfall eine Gesprächsnotiz gemacht. Anschließend marschierte er zur Polizei, um Anzeige zu erstatten.
Vor dem Kitzinger Strafrichter Bernhard Böhm will der Angeklagte von dem „Kleinhirn“ nichts wissen. Das sei nicht sein Sprachgebrauch. Er habe dem ungebetenen Besucher lediglich die Frage gestellt, „ob das nicht in seinen Kopf geht“. Den Disput selber bestreitet der Mann indes nicht: Er sei erbost gewesen, weil der Gerichtsvollzieher in das Geschäft geplatzt sei und die Verhaftung direkt vor der Kundschaft habe vornehmen wollen.
„Ich sah damals meine Zukunft zusammenbrechen“, entschuldigt sich der 40-Jährige bei dem Gerichtsvollzieher. Nachdem der Angeklagte, der heute wieder als Geschäftsführer arbeitet, sich bisher nichts zu schulden kommen ließ, stellt das Gericht das Verfahren gegen die Zahlung von 400 Euro ein, über die sich das Erich-Kästner-Kinderdorf in Iphofen freuen darf.