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KITZINGEN
Dopingmittel genommen: Gefährlich und strafbar
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:33 Uhr

Das Anti-Doping-Gesetz bekämpft seit Ende 2015 den Einsatz von Dopingmitteln im Sport. Aber auch der Erwerb und Besitz der Mittel zum Selbstdoping ist strafbar – auch im Freizeitsport. Diese Lektion hat nun ein 21-Jähriger vor dem Jugendgericht lernen müssen.

Schusseligkeit teuer bezahlt

Gelernt hat er auch, dass man einen Gerichtstermin nicht einfach „aus Schusseligkeit“ sausen lässt. Weil er den angesetzten Termin gleich zweimal „vergessen“ hatte, griff Jugendrichter Wolfgang Hülle durch und erlies einen Haftbefehl. Die Konsequenz: Seit Anfang Februar saß der junge Mann in Untersuchungshaft und wurde zum Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz in Handschellen vorgeführt.

Umfassendes Geständnis

Die Untersuchungshaft zeigte offenbar Wirkung. „23 Stunden an sieben Tagen die Woche hinter Gittern, das ist nicht gut“, sagte er zu Hülle auf die Frage, wie es denn so in der Vollzugsanstalt war. Vielleicht war es diese Erfahrung, die den 21-Jährigen dazu animierte, ein umfassendes Geständnis abzulegen.

Staatsanwalt aus München

Damit war schnell klar, dass alles stimmte, was der Staatsanwalt verlesen hatte. Der kommt normalerweise aus Würzburg. Diesmal war er allerdings Mitglied der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München und somit einer von neun Juristen, die bayernweit in Sachen Anti-Doping-Gesetz unterwegs sind und 800 bis 900 Fälle pro Jahr bearbeiten.

Nicht nur Doping

Beim dritten Anlauf durfte er nun auch in Kitzingen arbeiten. Am Ende standen zehn Monate Jugendstrafe im Urteil. Hautsächlich wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz. Allerdings spielte auch ein Schlagring und damit eine unerlaubte Waffe eine Rolle sowie 2,5 Gramm Haschisch, mit denen der junge Mann auch noch erwischt worden war.

Folgen nicht im Blick

Und das alles, weil er mit seinem Körper nicht zufrieden war und die Trainingseffekte im Fitnessstudio verstärken wollte. Ob er wusste, was er seinem Körper damit antat, blieb in der Verhandlung offen. Von Folgeerscheinungen wie Leberversagen und -blutungen, wie sie der Staatsanwalt beschrieb, hatte er wohl nichts gewusst oder wissen wollen. „Er hat auch nicht gewusst, wie strafbar das ist“, erklärte sein Anwalt.

Karton voller Dopingmittel

Fest stand: Bei einer Hausdurchsuchung war bei dem damals noch 20-Jährigen – deshalb war das Jugendgericht zuständig – ein Karton voller Dopingmittel gefunden worden. Darunter so viele Tabletten und Ampullen, dass man bei normalem Einsatz der Medikamente einen Kranken 18 Jahre lang hätte behandeln können. Die in solchen Fällen wichtige Grenze „der nicht geringen Menge“ war bei den gefundenen Wirkstoffen bei weitem überschritten. Bekommen haben will er die Mittel, als „Testpaket“ von einem Mann, den er aber nicht genau kenne.

Jugendstrafe

Geständnis, Einsicht und Eigenbedarf standen am Ende auf der Habenseite. Die Menge der Mittel und vier Einträge „quer durch das Strafgesetzbuch“ auf der anderen. Der Staatsanwalt zählte zusammen und kam auf ein Jahr Jugendstrafe, Bewährung nur mit allergrößten Bedenken.

Am Ende gab es zehn Monate, Bewährung, einen Bewährungshelfer für zwei Jahre, 80 Stunden soziale Hilfsdienste, vier Besuche bei der Drogenberatung, die Kosten des Verfahrens, darunter die dreifachen Reisekosten des Staatsanwalts aus München, und den klaren Hinweis: Ein Verstoß gegen die Auflagen und es geht hinter Gitter. Und wie es dort ist, hatte der junge Mann selbst schon gesagt: „nicht gut.“

 
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