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Volkach
Diskussion um Riesenhalle in Gaibach: Wann ist ein Landwirt ein Landwirt und darf privilegiert bauen?
Eine 61 Meter lange und acht Meter hohe Halle soll im Volkacher Ortsteil Gaibach entstehen. Altbürgermeister Peter Kornell schießt gegen das Amt für Landwirtschaft.
Wann ist ein landwirtschaftlicher Betrieb als solcher definiert und darf privilegiert bauen? Peter Kornell kritisierte in der Sitzung des Volkacher Bauausschusses, dass das Amt für Landwirtschaft das jedem zugestehe, der drei Hühner halte (Symbolfoto).
Foto: Marijan Murat, dpa | Wann ist ein landwirtschaftlicher Betrieb als solcher definiert und darf privilegiert bauen? Peter Kornell kritisierte in der Sitzung des Volkacher Bauausschusses, dass das Amt für Landwirtschaft das jedem zugestehe, ...
Barbara Herrmann
 |  aktualisiert: 14.02.2024 07:05 Uhr

Es war ein vermeintlich simpler Bauantrag für eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle. Gestellt, um durchgewunken zu werden. Eigentlich. Doch in der Sitzung des Volkacher Bauauschusses am Montagabend wurde daraus eine Grundsatzdiskussion darüber, welcher Betrieb überhaupt ein Recht auf privilegiertes Bauen haben sollte. Und wann ein Landwirt noch als solcher bezeichnet werden soll.

Angestoßen hat diese Debatte Peter Kornell (FWG), seines Zeichens nicht nur Referent für Landwirtschaft, Weinbau und Forst im Volkacher Stadtrat, sondern auch berühmt dafür, auf dem Volkacher Stadtgebiet quasi jeden Acker zu kennen. Und die Meinung des Altbürgermeisters zu den Plänen für die große Halle war eindeutig: "So etwas gehört in einem Gewerbegebiet gemacht."

Die Halle wird eineinhalb mal so lang wie ein Handballfeld

Mit "so etwas" bezog er sich auf den Bauantrag eines Gaibachers, der im Süden des Volkacher Ortsteils eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle errichten will. Der Standort liegt zwischen Feldern, vom Ortsrand rund 200 Meter entfernt. Die Maße der Halle sind mit einer Grundfläche von 15 mal 61 Metern und einer Firsthöhe von rund 7,90 Metern angegeben. Zum Vergleich: Ein Handballfeld ist 20 mal 40 Meter groß.

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Weiter hieß es in der Sitzungsvorlage, dass das Grundstück sich im planungsrechtlichen Außenbereich befinde und im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sei. Das ist normalerweise der Punkt, an dem alle Stadtratsmitglieder nicken, weil sie wissen, dass in einem solchen Fall das privilegierte Bauen für landwirtschaftliche Betriebe greift. Selbst wenn er wollte, könnte der Stadtrat also nichts dagegen unternehmen.

"Offenbar scheint das Amt für Landwirtschaft jeden für privilegiert zu halten, der drei Hühner hält."
Peter Kornell, Landwirtschaftsreferent im Volkacher Stadtrat

Doch so schnell wollte sich Peter Kornell nicht geschlagen geben. Er zweifelte mit deutlichen Worten daran, dass der Antragsteller dieses wertvolle Recht überhaupt haben sollte und kritisierte die zuständige Behörde scharf: "Offenbar scheint das Amt für Landwirtschaft jeden für privilegiert zu halten, der drei Hühner hält." Kornell plädierte dafür, gegen den Antrag zu stimmen und so die Ablehnung des Vorhabens wenigstens zu signalisieren.

Durchsetzen konnte er sich mit diesem Vorschlag jedoch nicht. Moritz Hornung (Grüne) fand, man solle "da nichts unterstellen". Den Aussagen des Landwirts zufolge solle dort Getreide eingelagert werden. So hatte dieser es auch in einer Betriebsbeschreibung angegeben. Darin ist zudem von "einer weiteren Vergrößerung" des Betriebs und dem Anbau weiterer Feldfrüchte, für die Lagermöglichkeiten wichtig seien, die Rede. Auch Dimbachs Ortssprecher René Bauer verwies darauf, dass angesichts der stark schwankenden Preise eine so große Halle notwendig sei, um bei Getreide und Dünger Sicherheit zu haben.

Wie dehnbar ist die Definition der Privilegierung?

Barbara Nikola-Bier (SPD) hingegen fragte, ob die landwirtschaftliche Privilegierung ein "Gummi-Begriff" sei. Und Herbert Römmelt (FWG) verwies darauf, dass die Nachbarn das Großprojekt nicht gut heißen. Bauamtsleiter André Brezina entgegnete, ihnen sei "die Brisanz klar". Noch dazu, sagte Bürgermeister Heiko Bäuerlein (CSU), habe der Bauherr "schon dynamisch begonnen, etwas vorzubereiten".

Letztlich stimmten die Ausschussmitglieder dem Bauantrag dann doch mit 6:3 Stimmen zu. Lediglich die Anregung von Tobias Thum (FWG), die Begrünung rund um die große Halle genauer festzulegen, wurde ergänzt.

Landwirtschaft: Vorschriften zur Privilegierung

In der Datenbank Bayern.Recht der Bayerischen Staatskanzlei sind über das "Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" zwölf Seiten nachzulesen. Ein wichtiger Satz aus der Einleitung dieser Gesamtvorschrift: "Bayern sieht auch die im Nebenerwerb geführten Betriebe als vollwertige landwirtschaftliche Betriebe an."
Die Definition eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ist komplex. Unter anderem heißt es in der Gesamtvorschrift: "Es muss sich um ein mit einem Mindestmaß an Umfang betriebenes, nachvollziehbar auf Dauer angelegtes und wirtschaftlich lebensfähiges Unternehmen handeln, das geeignet ist, dem Inhaber eine nachhaltige Sicherung seiner Existenz zu gewährleisten." Mindestanforderungen gibt es demzufolge nicht, aber es gibt eine Grenze "zwischen bloßer Liebhaberei und einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb".
Tradition als Plus: Wenn ein bereits seit langem bestehender landwirtschaftlicher Betrieb umgestellt, erweitert oder anderweitig verändert werden soll, könne eine Privilegierung des Vorhabens eher bejaht werden. In dem aktuellen Fall aus Gaibach existiert der Betrieb laut dem Bauherren bereits seit 1710.
Ein privilegiertes Bauvorhaben muss eine bestimmte Funktion im Betrieb erfüllen und von dieser Funktion geprägt sein, heißt es in der Vorschrift weiter. "Es genügt nicht, dass es dem Betrieb nur förderlich ist, also etwa die Bewirtschaftung erleichtert." Zudem darf es nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen und ist "in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen".
Quelle: Bayerische Staatskanzlei
 
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  • H. H.
    Kommt mir spanisch vor -

    ein Betrieb, der seit 1710 drei Hühner hält???

    Ein bisschen mehr "Hintergrund" hätte dem Bericht wohl gut getan.
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