Der Bebauungsplan für das neue Baugebiet am Südlichen Hammerstiel kehrte am Donnerstag in den Stadtrat zurück. Vor zwei Wochen hatte der Verwaltungs- und Bauausschuss wegen zahlreicher Änderungsvorschläge keinen Beschluss gefasst. „Wir haben die Anträge aufgenommen und uns inhaltlich mit diesen auseinandergesetzt“, stellte Stadtplaner Torsten Fischer die geänderte Fassung vor. Den Bebauungsplan habe das Amt „in zwei Wochen unter Hochdruck überarbeitet, um keine Zeit zu verlieren und noch in diesem Jahr den Billigungsbeschluss fassen zu können“.
Streit um die angemessene Häuserhöhe
Die maximale Höhe der Einfriedungen zwischen den einzelnen Grundstücken wurde aufgrund der beengten Wohnsituation und der Hanglage auf 1,50 Meter erhöht. Auf Nachfrage von Manuel Müller (UsW) erklärte Fischer, dass es sich in diesem Gebiet um eine „sehr dichte Parzellierung“ handele und die genannte Höhe als Kompromiss zwischen den bisherigen 1,20 Meter und den geforderten 1,80 Meter aufgenommen worden sei. Sollte ein Sichtschutz für eine Terrasse gewünscht werden, müsse das architektonisch gelöst werden. „Das lässt sich nicht mit einem Bebauungsplan regeln“, erklärte Fischer.
Auch dem Vorschlag, die zulässige Gesamthöhe eines Gebäudes auf 10,50 Meter zu erhöhen, folgte die Verwaltung nur teilweise und erhöhte sie auf 9,50 Meter, so dass es bei maximal zwei statt de facto drei möglichen Vollgeschossen bleibt. Als Begründung führte sie an, dass mehr als zehn Meter zu Problemen mit den Abstandsflächen führen und die Homogenität des Gebiets beeinträchtigen würden. Thomas Steinruck (KIK) widersprach dieser Argumentation, da seiner Ansicht nach auch die neue Höhe noch nicht ausreichend sei.
Keine Möglichkeit für begrünte Hausdächer
Der Vorschlag Jens Pauluhns (ÖdP), Flachdächer zu begrünen, wurde zurückgewiesen. Diese nicht nur für Garagen und Carports, sondern auch für das Hauptgebäude zuzulassen, sei aufgrund der Homogenität in der Architektur schwer vertretbar. „Fachlich sehen wir das so und haben unsere Meinung entsprechend begründet“, erklärte Bauamtsleiter Oliver Graumann. Für neue Baugebiete sei es aber zu überlegen, begrünte Flachdächer in den Außenbereichen zuzulassen. Pauluhns erneuter Antrag, diese bereits am Hammerstiel zu gestatten, wurde vom Rat knapp abgelehnt (12:15).
Zuvor hatte Oberbürgermeister Siegfried Müller zum Missfallen Pauluhns angemerkt, dass eine erneute Planänderung eine weitere Verschiebung des Beschlusses zur Folge hätte.
Mehr Starkregen erwartet
Ein Zankapfel blieb der verpflichtende Bau einer Zisterne. Nach Empfehlung des Tiefbauamtes ist nun eine Zisterne von mindestens drei Kubikmetern pro 100 Quadratmeter Dachfläche zu bauen, um Kläranlage und Umwelt zu entlasten sowie bei starken Regenfällen bestenfalls einen Überlauf der städtischen Kanalisation zu vermeiden. „Wir haben mit zunehmend mehr dieser Starkregen-Ereignisse zu kämpfen“, forderte Pauluhn eine Erhöhung auf sechs Kubikmeter, zog seinen Antrag im weiteren Verlauf der Diskussion aber ebenso zurück wie Mitstreiter Hans Schardt (ProKT), der einen Kompromiss von vier Kubikmetern vorgeschlagen hatte.
Schließlich stimmte der Stadt einstimmig dem ihm vorgelegten Bebauungsplan zu. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden nun die Pläne für einen Monat ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt aufgrund der Feiertage aber erst im Januar 2018. Parallel dazu werden Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange angehört. Nach der voraussichtlichen Beendigung dieser Anhörung, Mitte Februar, werden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und der Bebauungsplan dem Verwaltungs- und Bauausschuss am 12. April zum Beschluss vorgelegt.
Entwicklung in der Ex-Kaserne schreitet zügig voran
Schneller behandelt war das weitere Vorgehen in den Marshall Heights. Der Stadtrat sprach sich einstimmig dafür aus, einen zweiten und letzten Entwicklungsabschnitt festzulegen und dadurch auf eine weitere Unterteilung zu verzichten. Einen entsprechenden Antrag hatte die Objektentwicklung Wittmann als Eigentümer des Geländes gestellt. Mit einem Schreiben an die Stadt hatte Investor Georg Wittmann mitgeteilt, dass bereits 75 Prozent des ersten Entwicklungsabschnittes in Nutzung und somit die Voraussetzungen für einen weiteren Abschnitt erfüllt seien. Da aber die Vermarktung zügiger als angenommen verlaufe, sei es nicht sinnvoll, eine erneute Unterteilung der restlichen Fläche vorzunehmen, sondern diese als Ganzes anzupacken.