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Kitzingen
Diebstahl aus Tresor: 600 Euro während Probearbeit in einer Kitzinger Spielothek gestohlen
In Kitzingen stand ein 21-Jähriger vor dem Jugendrichter. Er hatte einen Diebstahl riskiert – obwohl ihm klar war, dass er erwischt wird. Was steckt dahinter?
Während seiner Probearbeit in einer Kitzinger Spielhalle – hier ein Symbolbild – wurde ein 20-Jähriger zum Dieb.
Foto: Marc Tirl, dpa | Während seiner Probearbeit in einer Kitzinger Spielhalle – hier ein Symbolbild – wurde ein 20-Jähriger zum Dieb.
Laurens Emmerich
 |  aktualisiert: 21.08.2024 02:44 Uhr

Der Weg vom Schulabschluss hinein ins Berufsleben ist für junge Menschen ein großer Schritt. Viele probieren sich in verschiedenen Bereichen aus, um früher oder später das Richtige für sich zu finden. So auch der Angeklagte. Der damals 20-Jährige arbeitete vergangenes Jahr zur Probe in einer Kitzinger Spielhalle, um seinen Weg ins Leben zu finden und Geld zu verdienen.

Dann startete er eine unbegreifliche Aktion, die ihm seinen Job in der Spielhalle kostete. In einem unbeobachteten Moment nutzte er die Situation, schloss einen Tresor auf und stahl 600 Euro in bar.

Schulden mussten beglichen werden

Dabei war ihm bewusst, dass man ihn erwischt. Nur er würde für den Diebstahl in Frage kommen. Das aber schreckte seltsamerweise nicht ab. Der Angeklagte hatte Schulden zu begleichen, erzählt er dem Gericht. Er habe keine andere Möglichkeit gesehen, um schnell an Geld zu gelangen.

Dafür nahm er alles in Kauf. Eine sinnlos Tat, für die der junge Mann keine weitere Erklärung liefern kann oder will. Was ihn trieb, um welche Schulden es sich handelte – das alles bleibt sein Geheimnis.

Vor dem Kitzinger Jugendrichter Wolfgang Hülle ging die Verhandlung flott über die Bühne: Die Schuldfrage war schnell geklärt, über die Hintergründe wurde geschwiegen. Das Glück des 21-Jährigen: Er zeigte sich ansonsten äußerst kooperativ. Außerdem hat er nach eigenen Angaben die 600 Euro vollständig zurückgezahlt. Vorstrafen gibt es keine. Und, interessant: Ein Hausverbot wurde dem Angeklagten nicht erteilt.

40 Stunden soziale Hilfsdienste

Die Beteiligten einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens.  Als Auflage muss der 21-Jährige allerdings innerhalb von vier Wochen 40 soziale Arbeitsstunden absolvieren. Danach ist die Sache für ihn erledigt. Die Zukunft des Angeklagten sieht die Vertreterin des Jugendamtes so: "Was der Angeklagte nach seinen geleisteten Arbeitsstunden braucht, ist ein geregelter Tagesablauf durch einen festen Job."

 
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