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Kitzingen
Diebesgut im Kinderwagen – zweifache Mutter fliegt auf
Aus dem Gericht: Ladendiebin nimmt Waren im Wert von 250 Euro aus einem Drogeriemarkt mit. Als Tarnung muss Kind und Kinderwagen herhalten.
Der Kinderwagen als Tatwerkzeug: Eine 45-Jährige versucht, Waren im Wert von rund 250 Euro aus einem Drogeriemarkt mitgehen zu lassen – dafür musste ein Korb in einem Kinderwagen mit einem einjährigen Kind herhalten.
Foto: Marcus Brandt, dpa | Der Kinderwagen als Tatwerkzeug: Eine 45-Jährige versucht, Waren im Wert von rund 250 Euro aus einem Drogeriemarkt mitgehen zu lassen – dafür musste ein Korb in einem Kinderwagen mit einem einjährigen Kind herhalten.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 14.03.2024 02:55 Uhr

In einem Korb im Kinderwagen hat eine 45-Jährige versucht, Waren im Wert von rund 250 Euro aus einem Drogeriemarkt mitgehen zu lassen. Weit kam die Erzieherin mit ihrem gut ein Jahr alten Kind und dem versteckten Diebesgut nicht. Die Alarmanlage an der Ausgangstür schlug wegen einer Diebstahlsicherung an. Der Ladendiebstahl flog auf. Sechs Monate später saß die zweifache Mutter auf der Anklagebank des Amtsgerichts.

Dort sagte sie trotz der eindeutigen Beweislage nichts zum Sachverhalt. Dafür wurde die Verkäuferin des Marktes als Zeugin deutlich. "Die Frau war für die paar Dinge, die sie bezahlte, sehr lange im Markt", sagte die Kassiererin. Als die Frau die Kasse passiert hatte, schlug die Alarmanlage an. Dann ging es schnell. Die Verkäuferin sprach die "sehr aufgeregte und schwitzende" Kundin an. Die versuchte ein Ablenkungsmanöver. Ohne Erfolg. Die Verkäuferin bemerkte den abgedeckten Korb im Kinderwagen.

Als sie die Decke beiseite geschoben hatte, war klar, warum die Frau ins Schwitzen gekommen war. Waren im Wert von insgesamt 253,73 Euro – alle original verpackt – lagen da im Korb. Darunter waren mehrere hochwertige Haarbürsten, aber auch Fleckenentferner für 79 Cent oder Parfüm für 76,95 Euro.

Zweijähriges Hausverbot

Der Rest war Routine. Die Personalien wurden aufgenommen. Die Frau bekam ein zweijähriges Hausverbot und die Anzeige, die sie jetzt auf die Anklagebank brachte. Dort versuchte sie – obwohl sie eigentlich nichts sagen wollte – die Aktion mit ihrer damaligen schwierigen finanzielle Situation zu erklären. Sie kam aber mit ihrer Notlagenversion angesichts der teuren Parfüme und Haarbürsten eher nicht gut an.

Das gilt auch für fünf Vorstrafen, eine davon einschlägig. Dass sie den Kinderwagen quasi als Tatmittel nutzte, deutete für die Staatsanwältin auf "eine gewisse kriminelle Energie und Skrupellosigkeit hin". Die Anklage kam mit Blick auf die wirkungslosen Vorstrafen zu dem Ergebnis: Eine Geldstrafe reicht nicht mehr. Die Staatsanwältin forderte eine kurze Freiheitsstrafe von vier Monaten. Bewährung hielt sie für möglich.

Kein Schaden entstanden

Richterin Ilka Matthes lag inhaltlich auf der Linie der Anklagevertreterin, kam aber zu einem anderen Ergebnis. Sie hatte in den wenigen Worten der Angeklagten, doch "eine gewisse Schuldeinsicht" erkannt. Zudem sei der Warenwert zwar hoch, dem Markt aber kein echter Schaden entstanden. Deshalb hielt sie statt einer kurzen Freiheitsstrafe eine weitere Geldstrafe "ganz gerade noch" für möglich. Am Ende wurden es 1800 Euro, die sich aus 120 Tagessätze zu je 15 Euro zusammensetzen.

 
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