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Kitzingen
Die Verlockungen einer Tankkarte führen Fahrer vor Gericht
Ein 40-jähriger Mann stand wegen Betrugs vor Gericht. Er schrammte knapp an einer Freiheitsstrafe vorbei. Er hatte seinen Ex-Arbeitgeber ausgenutzt.
Ein Fahrer stand wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Kitzingen. 
Foto: dpa/Arne Dedert | Ein Fahrer stand wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Kitzingen. 
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 11.12.2019 16:42 Uhr

Das Arbeitsverhältnis als Fahrer dauerte nur ein halbes Jahr – danach kündigte der 40-Jährige auch schon wieder. Ganz sauber verlief die Trennung allerdings nicht: Der Fahrer setzte noch dreimal für seinen Privatwagen die Tankkarte seines Arbeitgebers ein; insgesamt ergaunerte der Mann hier 150 Euro. Damit hatte es sich aber noch nicht: Dreimal bestellte er noch Waren bei seinem Arbeitgeber, alles in allem im Wert von 230 Euro. Nur: Das Konto war nicht gedeckt, die Lastschriften platzten. Das alles geschah zu Jahresbeginn 2018 – seither wartet der geschädigte Firmenchef auf seine ausstehenden gut 380 Euro.

Jetzt, da die Betrügereien am Kitzinger Amtsgericht verhandelt werden, ist der Angeklagte um Ausreden nicht verlegen. Das mit der Tankkarte sei "nicht mit Absicht" passiert und von den Lastschriften habe er auch "nichts gewusst". Dass in einem solchen Fall bereits ein ungedecktes Konto bei Lastschriftbestellung strafbar sein kann, will der Mann irgendwie nicht zur Kenntnis nehmen. So wie er sich auch einredet, dass ihm noch Geld in Form von Spesen zusteht, was er gerne mit den Forderungen des ehemaligen Chefs verrechnet hätte.

Weit kommt der 40-Jährige mit seiner seltsamen Logik nicht. Der siebenfach vorbestrafte Mann, der auch schon Bekanntschaft mit dem Gefängnis schließen durfte, hat am Ende sogar noch Glück, dass es nicht erneut hinter Gitter geht. Was ihn womöglich rettet: Er hat seit Anfang dieses Jahres wieder einen Job als Fahrer und zahlt die Schulden aus jenen Jahren ab, die er selber als "harte Zeit" bezeichnet. Zu 12 000 Euro Schulden gesellen sich noch einige offene Beträge aus verschiedenen Gerichtsurteilen. 

Dem Angeklagten tut es "ein bisschen viel leid"

Am Ende räumt der Angeklagte immerhin ein, dass es ihm "ein bisschen leid" tue. Und als sich das Gericht an dem "bisschen" stört, lässt er sich auf "ein bisschen viel" ein. Ein bisschen viel wächst nun auch der Schuldenberg an: Zum einen muss der Mann den ausstehenden Betrag an seinen früheren Chef erstatten. Zum anderen sorgen 80 Tagessätze zu je 60 Euro dafür, dass der 40-Jährige noch lange an das Thema Tankkarte und Lastschrifteinzug denken dürfte.

 
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