Ausschließlich um das neue Baugebiet "Schlossgrund" ging es bei der Gemeinderatssitzung am Montagabend in Rödelsee. Fünf Bauwerber waren dazu erschienen. Neben der Abwägung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Flächennutzungsplan legte die Gemeinde ein weiteres Schallgutachten vor. Das könnte dazu dienen, den Weinbaubetrieb bei Lärmschutzeinrichtungen in die Pflicht zu nehmen.
Beschlüsse fassen, Beschlüsse aufheben
Nachdem es bereits einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Schlossgrund" gegeben hatte, aber noch keine Änderung des Flächennutzungsplans, aus dem üblicherweise Bebauungspläne entwickelt werden, wurde dies rasch nachgeholt. Normalerweise geschieht dies im Parallelverfahren. Noch ungewöhnlicher: Der Gemeinderat hob diesen Satzungsbeschluss in der Sitzung am Montag wieder auf. Der Grund laut Beschlussvorlage: "neue Erkenntnisse", weswegen der Bebauungsplan noch einmal zu ändern beziehungsweise zu ergänzen sei. Auf Nachfrage teilte Bürgermeister Burkhard Klein mit, dass die neuen Erkenntnisse aus dem neuen Schallgutachten stammen, demnach das Weingut selbst aktiven Lärmschutz einrichten müsse. Jetzt wird also der Bebauungsplan geändert und der neue Satzungsbeschluss am 11. Februar getroffen.
Kurz und schmerzlos behandelte der Gemeinderat die Einwände. "Im Wesentlichen blieb alles gleich", erklärte Bürgermeister Klein zu Beginn der Sitzung. Die Stellungnahmen und die daraus resultierenden Beschlussvorschläge für den Gemeinderat waren dem Gremium bereits vor der Sitzung zugegangen. Öffentlich vorgetragen wurden Anregungen und Einwände nicht. Einzeln darüber abgestimmt auch nicht, vielmehr wurde ein einstimmiger Beschluss über alles gefasst.
Dem Landratsamt zum Beispiel fiel ein eigenartiger Zuschnitt beziehungsweise die geringe Tiefe zulässiger Bebauung bei zwei Flurstücken auf. Das Amt für ländliche Entwicklung riet, vor einer Fortschreibung der Bauleitplanung erst die Ergebnisse des Flächen- und Immobilienmanagements abzuwarten.
Weltner soll zu Lärmschutz verpflichtet werden
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ging auf den Weinbaubetrieb ein. Für die dauerhafte Bewirtschaftung und Weiterentwicklung des Weinbaubetriebs Weltner sei es zwingend erforderlich, dass neben der uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des Wirtschaftsweges im Bereich der neuen Siedlungsbebauung auch tatsächlich dorfgemäße Einrichtungen und Betriebsansiedlungen entstehen. Die Verwaltung verwies darauf, dass die vom Betrieb vorgetragenen Belange uneingeschränkt übernommen worden seien und Gegenstand der Abwägung seien. Die vorliegende Planung als Dorfgebiet sichere den Betrieb in seinem zulässigen Bestand und dessen gesetzmäßige Betriebsabläufe. "Eine Existenzgefährdung des Betriebes durch die vorliegende Planung ist nicht erkennbar", hieß es im Beschlussvorschlag.
Auch das Weingut Weltner hatte über seinen Anwalt eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es, dass das Weingut seinen Bestandsschutz als gefährdet ansieht. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Festsetzungen im MD-Gebiet (Dorfgebiet) auch tatsächlich im Vollzug verwirklicht würden.
Dazu hatte nun die Gemeinde eine Ergänzung des bisherigen Schallgutachtens in Auftrag gegeben. Das Ingenieurbüro IBAS, Bayreuth, hatte bislang schalltechnische Untersuchungen zu den im Plangebiet zu erwartenden Gewerbe- und Verkehrslärmeinwirkungen gemacht. Ergänzend nun hatte das Büro den Auftrag, die durch den Weinbaubetrieb hervorgerufenen Schallimmissionen auf die bestehenden Wohnhäuser im Umfeld des Weingutes zu prüfen und zu bewerten.
Überschreitet Weingut jetzt schon die Lärmrichtwerte?
In der Zusammenfassung des ergänzenden Gutachtens ist zu lesen, dass zur Tagzeit die jeweils heranzuziehenden Immissionsrichtwerte für ein Misch- beziehungsweise Wohngebiet während der Arbeitsphasen "Pflanzenschutz" weitgehend und bei der "Weinlese" sicher eingehalten werden. Zur Nachtzeit seien Beurteilungspegel zu erwarten, die zum Teil deutlich über den jeweiligen Richtwerten für ein Mischgebiet beziehungsweise Wohngebiet liegen. In der Arbeitsphase "Pflanzenschutz" seien dafür insbesondere der geräuschintensive Befüllvorgang der Pflanzenschutzspritze bei laufendem Schleppermotor und Hofbetrieb der Schlepper nachts maßgebend. In der Arbeitsphase "Weinlese" werde laut Gutachten die Geräuschabstrahlung der Presse über die offenen Tore und den Betrieb des Entrappers auf dem Gelände des Weingutes bestimmt. Somit würde bereits jetzt Lärmschutz erforderlich, heißt es im Schallgutachten. Im Regelbetrieb des Weinguts würden keine unzulässig hohen Geräuscheinwirkungen in der bestehenden Nachbarschaft hervorgerufen werden.
"In einem nächsten Schritt sollen die gefundenen Ergebnisse in das im Rahmen des Bebauungsplan Schlossgrund erstellte ursprüngliche Schallgutachten eingearbeitet werden", schließt das Gutachten des Bayreuther Büros. In einer Ergänzung dazu berechnete das Büro den zu erwartenden Lärm für das neue Baugebiet, wenn Weltner einen Lärmschutz errichten würde: Dabei kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, das "mit einem an den Lärmschutz in der bestehenden Wohnnachbarschaft angepassten Betrieb auch die für ein Dorfgebiet geltenden Anforderungen innerhalb des Plangebiets erfüllt" seien.