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Dettelbach
Die Rumänienhilfe feiert, die Weinpresse zieht um
Robert Haaß
 |  aktualisiert: 03.02.2020 02:10 Uhr

Die historische Weinpresse in Dettelbach muss umziehen. "Es darf über einen neuen Standort nachgedacht werden", war das Urteil von Bürgermeisterin Christine Konrad, als sie am Donnerstagabend im Bauausschuss Dettelbach bekannt gab, dass der angedachte Standort für die Weinpresse aus der Scheune im Horn‘schen Spital nach einem Ortstermin mit der Polizei als "verkehrstechnisch problematisch" eingestuft wurde.

Im Oktober hatte der Ausschuss beschlossen, dass die historische Weinpresse nicht verkauft wird, sondern im Brücker Tor aufgestellt werden soll. Jetzt ist es an den Ausschussmitgliedern, einen neuen Standort vorzuschlagen.

Über 850 Lkws an Hilfsgütern nach Rumänien gebracht

Außerdem ging es in der Sitzung um folgende Punkte: Die Rumänienhilfe Karl darf zur Feier ihres 30-jährigen Bestehens den Festsaal im historischen Rathaus der Stadt unentgeltlich nutzen. Das war auch schon beim Jubiläum vor fünf Jahren so. In den 30 Jahren seit ihrer Gründung hat die private Hilfsorganisation über 850 Lkws an Hilfsgütern und mehr als eine Million Euro an die Partner vor Ort entsandt. Am 10. Oktober soll das mit einem Festakt gewürdigt werden.

Um ein weiteres Funkloch in der Versorgung der Stadt Dettelbach und der Ortsteile mit Mobilfunk schließen zu können, erteilte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen zur "Neuerrichtung eines 20 Meter hohen Pneumatik Alu-Mastes mit Abspannungen zur Aufnahme von drei Mobilfunkantennen für die Dauer von einem Jahr" im Kirchtal auf der Gemarkung Euerfeld. Nach einem Jahr soll der provisorische Mast durch einen dauerhaften ersetzt werden. Die abschließende Prüfung erfolgt durch das Landratsamt.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Effeldorf voranbringen

Zwei Beschlüsse waren im Ausschuss nötig, um die beiden Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich Effeldorf weiter voranzubringen. Zum einen stimmten die Mitglieder dem Durchführungsvertrag und damit der Verpflichtung des Antragstellers zu, das Projekt auch tatsächlich zu umzusetzen. Anschließend konnten die Räte die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abwägen, den Satzungsbeschluss fassen und dann dem Stadtrat die Empfehlung aussprechen, die entsprechende Flächennutzungsplanänderung festzustellen.

 
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