
Eine enge Straße in Kitzingen. Auf der einen Seite ein Gastronomiebetrieb und ein absolutes Halteverbot, auf der anderen Seite die schmale Einfahrt in den Hof eines Mehrfamilienwohnhauses. Weil das Halteverbot regelmäßig vor allem von Kunden des Betriebs ignoriert wird, kommt ein Anwohner genauso regelmäßig nicht durch die Einfahrt. Der Ärger zwischen dem Gastronomen und dem Anwohner ist programmiert. Es kommt zu Beleidigungen und mehr, und das schon seit Langem.
Nach einer Auseinandersetzung im April dieses Jahres sehen sich die Beteiligten jetzt vor Gericht wieder. Diesmal ist es der Anwohner, ein 54-jähriger Hausmeister, der sich wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung zu verantworten hat. Er soll den Imbissbesitzer mit einschlägigen Beleidigungen wie dem A-Wort bedacht, nach ihm geschlagen, ihn aber nicht getroffen haben. Dafür bekam er einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte.
Wegen des Dauerzanks ist der Angeklagte in Behandlung
Der Streit liegt damit bei Amtsrichterin Patricia Finkenberger. Und er ist auch gleich wieder vom Tisch. Zuvor aber zeigt sich, wie stark der seit Jahren anhaltende Zank den 54-Jährigen mitgenommen hat und nach wie vor mitnimmt. "Ich habe Probleme, bin in psychologischer Behandlung", sagt er. Er erzählt, dass seit Eröffnung des Betriebs Beleidigungen und Drohungen gegen ihn an der Tagesordnung seien. "Der hat mich immer wieder massiv beleidigt", sagt er über den Gastwirt. Mehrfach habe er die Polizei eingeschaltet. Dort sei ihm gesagt worden: So lange nichts passiert, könne man da nichts machen.
Als er den Vorfall vom April schildern will, hat er Probleme. Er bekommt Atemnot und kämpft mit einem Weinkrampf. Es ging wie immer um die Einfahrt auf das Grundstück. Zwei Autos standen im Halteverbot, keine Chance, durch die enge Einfahrt zu kommen. Er kurbelte sein Fenster herunter, stieg aus und ging auf den Chef des Betriebs zu. Dabei soll es zu mehreren Beleidigungen gekommen sein und den versuchten Schlägen. Davon allerdings will der Angeklagte nichts wissen.
Weil mehrere Leute herumstanden, habe er die Chance gesehen, den Wirt endlich einmal vor Zeugen zu stellen und so etwas gegen ihn in der Hand zu haben. Er habe lediglich die Beleidigungen seines Kontrahenten wiederholt. "Ich bin also ein Arschloch", will er gesagt haben. Dann habe er dem Mann, der mit einem Messer in der Hand aus dem Lokal kam, angeboten: "Du willst mich mit dem Messer fertigmachen, hier ist mein Bauch. Dann ist es endlich vorbei." Das könnten Zeugen bestätigen. Beleidigt und geschlagen habe er nicht.
Demnächst steht der Mann erneut vor Gericht: als Zeuge
Der Mann redet sich in Rage. So sehr, dass sein Anwalt um eine Pause bittet. Fünf Minuten später sagt der Verteidiger mit Blick auf den psychischen Zustand seines Mandanten: "Er ist nicht in der Lage, das Verfahren und die Zeugenvernehmung durchzuhalten." Auf seinen Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage Euro einzustellen, geht das Gericht schließlich ein. Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden.
Wenn der Mann jetzt 500 Euro an das Erich-Kästner-Kinderdorf zahlt, ist die Sache für ihn erledigt, allerdings nur als Angeklagter. Als Zeuge ist er demnächst noch einmal gefragt. Dann sitzt sein Kontrahent auf der Anklagebank, ebenfalls wegen der Geschichte vom April und auch wegen Beleidigung und Körperverletzung. Ob der 54-Jährige dann in der Lage sein wird, eine Aussage zu machen, ohne Probleme zu bekommen, wird man sehen. Der Nachbarschaftsstreit ist längst zur Nervensache geworden.