Die Feldgeschworenen des Stadtteils Hoheim führen vom 15. bis 20. April einen Flurgang durch. Begangen wird die Gemarkung südlich der Kreisstraße KT 13. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadt Kitzingen entnommen. Die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig für die Freilegung der Grenzsteine Sorge zu tragen.
Die Stadt weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten. Weiterhin müssen die Grenzzeichen erkennbar sein. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig mitzuteilen. Zudem habe die Stadt Kitzingen, soweit sie grundstücksbeteiligt ist, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt, Mängel an stadteigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.