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Schwarzach
Der Kreuzschlepper am Radweg Richtung Sommerach wird restauriert
Der Kreuzschlepper am Radweg bei Gerlachshausen ist stark beschädigt und von der Witterung arg in Mitleidenschaft gezogen. Der Gemeinderat beschloss seine Restaurierung für 10.000 Euro.
Foto: Peter Pfannes | Der Kreuzschlepper am Radweg bei Gerlachshausen ist stark beschädigt und von der Witterung arg in Mitleidenschaft gezogen. Der Gemeinderat beschloss seine Restaurierung für 10.000 Euro.
Peter Pfannes
 |  aktualisiert: 17.06.2023 02:27 Uhr

Der Kreuzschlepper in Gerlachshausen ist beschädigt. Der Bildstock am Radweg Richtung Sommerach wird nach einstimmigem Beschluss des Schwarzacher Gemeinderats für knapp 10.000 Euro von Tully-Stein aus Gerolzhofen restauriert. Auch das beschädigte Steinkreuz an der Dimbacher Straße soll auf Vordermann gebracht werden.

Bei einem Wasserschaden im Kindergarten Stadtschwarzach wurde auch die Küchenzeile beschädigt. Die Kosten für den Gebäudeschaden trug die Versicherung. Das Ratsgremium beschloss, die Kosten für die Küchenzeile von 12.000 Euro zu übernehmen. Ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 startet an der Grundschule die offene Ganztagsschule (OGS). Die zu betreuenden Kinder erhalten mittags ein warmes Essen, das ein Catering-Service anliefert. Der Rat beschloss die Anschaffung von zwei mobilen Warmbuffets für 8300 Euro.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 mit einem Gesamthaushalt von 18 Millionen Euro ergab laut Johanna Sendner keine Beanstandungen. Die Verwaltung wurde entlastet. Haushaltsüberschreitungen bei Abwasser und Wasser von 60.000 Euro segneten die Ratsmitglieder nachträglich ab. Das Defizit bei den Friedhöfen: 55.000 Euro.

Anette Hillenbrand regte an, die Öffnungszeiten am Häckselplatz in Gerlachshausen zu erweitern, nachdem die Autobahnbrücke, die zum Kompostwerk im Klosterforst führt, wegen des Ausbaus der A3 gesperrt ist.

Zu Beginn der Sitzung monierte Max Hegler, dass für 2023 noch keine Haushaltssatzung verabschiedet ist. Bürgermeister Schmitt antwortete, dass der Haushalt in Bearbeitung sei.

 
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  • maxhegler
    Hier muss ich leider etwas klar stellen, ich habe die Tagesordnung "moniert". Die Entscheidungen zu Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr 2023 enthalten hat. Da wir aktuell noch keinen Haushalt verabschiedet haben, steht dies im Konflikt mit Gemeindeordnung § 69 . Hier wollte ich lediglich wissen ob, diese Punkte dann zulässig sind. Der Sinn hinter diesen Artikel ist, dass man durch den Haushalt natürlich eine viel besseren Überblick über die Finanzen besitzt als ohne Haushalt. Daher verbietet er Ausgaben die nicht zwingend notwendig sind, solange kein Haushalt vorhanden ist.
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