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Kitzingen
Den "Diebstahl mit Waffen" lässt das Gericht fallen: Ganz ungeschoren kommen der Junge und das Mädchen aber nicht davon
Einfach mal einen Roller nehmen (Symbolbild) und eine Runde drehen: Für zwei 16-Jährige war das im vergangenen Herbst keine gute Idee.
Foto: Heiko Rebhan | Einfach mal einen Roller nehmen (Symbolbild) und eine Runde drehen: Für zwei 16-Jährige war das im vergangenen Herbst keine gute Idee.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 07.09.2024 02:30 Uhr

Mit einem Medikamenten- und Drogenmix im Blut sind zwei 16-Jährige aus dem Landkreis Kitzingen im vergangenen Oktober durch Würzburg gezogen. Gegen 3.15 Uhr kamen sie auf die fixe Idee, sich einen Roller zu schnappen und eine Runde zu drehen. Weil sich das Gefährt nicht kurzschließen ließ, blieb es beim Versuch. Aber der Roller wurde beschädigt. Es entstand Schaden von rund 500 Euro. Jetzt saßen beide – Junge und Mädchen – vor dem Jugendrichter. Vorwurf: Sachbeschädigung.

Die Anklage war zunächst von einem "Diebstahl mit Waffen" ausgegangen. Der junge Mann hatte bei dem Versuch, den Roller zu starten, ein Messer dabei. Von dem Vorwurf blieb allerdings nichts übrig. Mit Zustimmung der Staatsanwältin wurde dieses Verfahren eingestellt. Es blieb die Sachbeschädigung.

Die stand nach Zeugenaussagen fest, auch wenn sich beide Angeklagte "überhaupt nicht" oder "kaum" an die Sache erinnern wollten oder konnten. Das Mädchen sprach von einem "totalen Blackout", der gleichaltrige Mittäter von "erheblichen Gedächtnislücken". Beides nahm das Gericht den Angeklagten nicht ab, zumal sie gleich nach ihrer Festnahme bei der Polizei eindeutige Aussagen gemacht hatten. "Von Erinnerungslücken war da nie die Rede", sagte ein Polizist als Zeuge.

Beide standen nicht zum ersten Mal vor Gericht, und auf die junge Frau warten weitere Verfahren, aus der Zeit rund um den Oktober 2023. Es deutete viel auf einen Arrest hin.

Die jungen Leute scheinen auf einem guten Weg zu sein

Dass es der am Ende nicht wurde, lag an der Entwicklung, die beide Jugendliche offenbar in den vergangenen Monaten genommen haben. Nach Aussagen der Eltern und der Jugendgerichtshilfe scheinen sie auf dem Weg zu sein, die Kurve zu kriegen. Sie nehmen nach eigenen Worten keine Drogen mehr. Der junge Mann bewirbt sich um einen Ausbildungsplatz und meint, gute Chancen zu haben. Auch die 16-Jährige scheint auf dem richtigen Weg, will ihre psychischen Probleme in den Griff kriegen, ihren Schulabschluss machen. "Sie hat sich im letzten halben Jahr verändert", sagte der Vater.

Den Weg in die Zukunft will das Gericht mit seinem Urteil unterstützen. "Das ist keine Strafe, sondern Hilfe", betonte Jugendrichter Wolfgang Hülle und machte Auflagen. Das Mädchen muss seine offensichtlichen Probleme fachärztlich abklären und sich eventuell behandeln lassen. Sie muss die Schule fortsetzen und abschließen und drei Termine bei der Drogenberatung machen. Dazu kommen 80 Stunden soziale Hilfsdienste. Der junge Mann muss sich arbeitssuchend melden, falls das mit der Ausbildung nicht klappt. Bis er einen Vollzeitjob hat, muss er wöchentlich 20 Sozialstunden ableisten, höchstens aber 160 Stunden.

Damit konnten alle leben. Hülle machte am Ende klar: "Das ist der letzte Versuch. Sonst warten Arrest oder Jugendstrafe."

 
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Kommentare
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  • Silke Müller
    Ich wünsche den beiden jungen Menschen alles Gute und dass sie die Kurve kriegen.
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  • Bernhard Schebler
    Wie immer, die Richter sind zu lasch!
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  • Silke Müller
    Hilfe statt Strafe ist der Kerngedanke des Jugendgerichtsgesetzes, und das ist gut. Die Richter sind nicht zu lasch, sondern wenden einfach das Gesetz an.
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