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Kitzingen
"Deftige" Strafe für illegales Erinnerungsstück an den Vater
Ausgerechnet einen Revolver hat ein Mann als Erbstück seines Vaters aufgehoben – ohne gültigen Waffenschein. Das brachte ihn vor Gericht und um ein Haar ins Gefängnis.
Der Besitz eines Revolvers brachte einen Handwerker vors Kitzinger Amtsgericht. Das Bild ist ein Symbolfoto.
Foto: Siegfried Farkas | Der Besitz eines Revolvers brachte einen Handwerker vors Kitzinger Amtsgericht. Das Bild ist ein Symbolfoto.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 15.02.2024 19:38 Uhr

Als einziges Erinnungsstück an seinen verstorbenen Vater hat ein 40-Jähriger dessen Revolver samt 112 Schuss Munition in seinem Safe aufbewahrt. Einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte hatte er nicht. Damit hat er gegen das Waffengesetz verstoßen. Das ist für den Handwerksmeister jetzt ausgesprochen teuer geworden.

Wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe und der Munition hat ihn das Amtsgericht in Kitzingen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt (10 800 Euro). "Das ist deftig", kommentierte der Mann das Urteil und bekam von  Richterin Helga Müller zu hören: "Das ist auch eine deftige Straftat."

Nach ihren Angaben hätte das Urteil auch noch härter ausfallen können. Normalerweise sieht das Gesetz für den illegalen Besitz von solchen Waffen und Munition Freiheitsstrafen von sechs Monaten aufwärts vor. Im konkreten Fall gingen "angesichts der besonderen Umstände" der Staatsanwalt und das Gericht von einem "minderschweren Fall" aus. Damit kam der Mann noch mit einer Geldstrafe davon. Dabei spielte auch eine Rolle, dass  der Angeklagte noch nie aufgefallen ist, ein umfassendes Geständnis ablegte sowie Einsicht und Reue zeigte.

Besondere Umstände mildern die Strafe

Zu den besonderen Umständen: Als der Vater des 40-Jährigen schwer erkrankte, hatte er seinem Sohn den Revolver und 112 Schuss Munition zur Aufbewahrung übergeben. Die nötigen Papiere gab es nicht. Der Handwerksmeister hatte Waffen und Munition daraufhin im Safe seines Betriebs deponiert. "Ich habe nie damit geschossen oder was anderes gemacht", sagte er dem Gericht. Dann sei der Vater gestorben. "Warum haben sie nicht spätestens dann die Waffe bei Polizei oder Landratsamt abgegeben?", fragte die Richterin. Nach Erbschaftsstreitigkeiten sei die Waffe neben einer Mütze das einzige Erinnerungstück an den Vater gewesen, versuchte der Mann das zu erklären.

Das wäre es wahrscheinlich auch geblieben, wenn die Polizei nicht im Zuge einer Telefonüberwachung des Betriebs wegen einer anderen Sache auf den illegalen Safe-Inhalt gestoßen wäre. Der Rest war Routine. Der Geschäftsführer des Handwerksbetriebs fand sich auf der Anklagebank wieder und erkannte schnell, dass Verstöße gegen das Waffengesetz  hart bestraft werden.

Der Mann ist immerhin an einer Freiheitsstrafe vorbeigekommen. Er ist aber fast 11 000 Euro los, den Revolver und die Munition sieht er ohnehin nicht wieder. Ob er die "deftige" Strafe akzeptiert, ließ er im Gericht offen. 

 
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