Da waren die Marktstefter Rätinnen und Räte über ihre eigene Entscheidungsfreudigkeit dann doch ein wenig überrascht: Hatten sie in den Haushaltsberatungen zum 2024er Etat für die kommenden Jahre noch eine Grundsteuererhöhung geplant, so wollten sie davon bei der Beratung über die Festsetzung der Hebesätze bei der Grundsteuerreform eigentlich nichts mehr wissen.
Wie in allen anderen bayerischen Gemeinden auch müssen die Marktstefter Räte die Hebesätze für die Grundsteuer nach einem Verfassungsgerichtsurteil neu definieren. Da sich die Berechnungen grundsätzlich geändert haben, sind auch die neuen Hebesätze in ihrer Höhe anders zu sehen. Zwar raten die verschiedenen kommunalen Verbände am Ende eine einkommensneutrale Berechnung vorzunehmen, doch liegt es an der jeweiligen Gemeinde, wie hoch die Steuern am Ende tatsächlich ausfallen.
Auf Kompromiss geeinigt
Und eben hier erinnerte stellvertretende Kämmerin Karin Hajok die Räte daran, dass sie künftig die Einnahmen aus dieser Steuer steigern wollten, um die laufenden Projekte finanzieren zu können. Zwischen einer weitgehend aufkommensneutralen Berechnung, die sich auf rund 230.000 Euro beläuft und dem einmal geäußerten Wunsch der Räte klafften danach immerhin rund 80.000 Euro.
Auf die Frage, ob dies durch die noch fehlenden rund 100 Steuerobjekte beglichen werden könnte, schüttelte Hajok nur den Kopf. Der für die Neutralität festgelegte Steuersatz von 235 Punkten für die Grundsteuer B müsste dafür auf 330 erhöht werden. Zu viel für die Räte.
Angenommen wurde dann ein Kompromissvorschlag von Dieter Haag, die Grundsteuer A auf 550 Punkte und die Grundsteuer B mit moderater Erhöhung auf 250 Punkte festzulegen. Laut Hajok wolle die Verwaltung Mitte 2025 eine erste Zwischenrechnung vorlegen, dann könnte über weitere Festlegungen für das Haushaltsjahr 2026 konkreter beraten werden. Und Bernhard Etzelmüller machte klar: "Wir haben nicht das Problem der Einnahmen, sondern der Ausgaben."
Der Wasserpreis steigt
Auch in Marktsteft wird das Wasser teurer: Die vierjährige Gebührenkalkulation macht für die kostenrechnende Einrichtung eine Gebührenanhebung nötig, um weiter ohne Minus wirtschaften zu können. Einstimmig beschossen die Rätinnen und Räte, den Netto-Kubikmeterpreis für Frischwasser auf 2,39 Euro anzuheben. Auch die Grundgebühr steigt für den kleinsten Wasserzähler von 30,68 Euro auf 61,36 Euro pro Jahr. Die Höhe der Abwassergebühren wurde bereits im vergangenen Jahr neu festgelegt.
Das Ergebnis der Verkehrsschau im September liegt vor: "Es müssen Schilder hin, es müssen Schilder weg", so Sitzungsleiterin Manuela Wagner. In die Entscheidung, welche Parkflächen für Autos wo markiert werden, sollen die Räte mit einbezogen werden.