
Es ging um das Ausleihen eines sogenannten Drainagespülgeräts, das in einem Bauhof im Landkreis Kitzingen stationiert ist. Ein Bürger der Gemeinde wollte das Gerät zum Reinigen von im Boden verlegten Entwässerungsleitungen haben. Aus dem "Geschäft" wurde nichts. Dafür wurde es im Büro des Bauhofleiters zunächst laut. Dann musste der 49-Jährige mit einer geschwollenen Hand ins Krankenhaus.
Schuld an der verletzten Hand ist nach Ansicht des Bauhofchefs der 61-jährige Bürger. Der wurde angezeigt und bekam einen Strafbefehl. 5000 Euro (50 Tagessätze zu 100 Euro) sollte er für die Körperverletzung zahlen und legte Einspruch ein. Das Gericht musste entscheiden.
Was sich tatsächlich im eher kleinen Büro des Bauhofleiters zugetragen hatte und wie dessen Hand zwischen Tür und Rahmen gekommen war, blieb in der Verhandlung offen. Ob der Besucher die Tür zugedrückt und den Bauhofleiter verletzt hatte oder ob das alles nur ein unglücklicher Zufall gewesen war, ließ sich nicht klären. Am Ende schlug Richterin Ingrid Johann vor, das Verfahren einzustellen.
Der Deal: Der Angeklagte zahlt dem Bauhofleiter 1000 Euro. Damit sind Schmerzensgeld und Kosten für die Nebenklage abgedeckt. Mit einigem Widerwillen, aber dann doch, stimmten alle Beteiligten dem Vorschlag zu.
Viele Fragen bleiben in der Verhandlung offen
Damit ist eine Geschichte vom Tisch, die viele Fragen offen ließ. Das im Bauhof deponierte Drainagespülgerät wird auf einen Traktor montiert. Es ist vor Jahren von den Jagdgenossenschaften angeschafft und im Bauhof deponiert worden. Zweck der Übung: Der Einsatz des Geräts sollte in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Bauhof oder eines anderen Fachmanns erfolgen.
Ausgeliehen wurde das Gerät in der Regel für Einsätze auf dem Gelände der Jagdgenossen. Jetzt wollte es sich der ebenfalls zu den Jagdgenossen gehörende 61-Jährige für private Zwecke borgen. Das aber wollte der Bauhofleiter nicht ohne Zustimmung aller Beteiligen zulassen. Daran entzündete sich der Streit offenbar.
Ein Treffen im Büro des Bauamtsleiters
Klar war: Die beiden Beteiligten trafen sich nach einem kurzen Telefonat im Büro des Bauamtschefs, offenbar um die Sache anhand eines alten Vertrags zu klären. Über das, was danach geschah, gehen die Versionen weit auseinander. Nach einer fing der Bauamtsleiter sofort an zu schreien. Er soll den Gast aufgefordert haben, sein Büro zu verlassen. "Das ist für mich ein Psychopath", sagte der 61-Jährige. Der räumte immerhin ein, dass es bei einem Gerangel an der Tür vielleicht zu der Verletzung der Hand gekommen sein könnte.
Nach der zweiten Version war der Besucher schon "total aufgebracht" gekommen. "Ich habe erfolglos ersucht, ihn runterzukriegen", sagte der Bauhofchef vor Gericht. Als er den Mann hinausweisen wollte, sei seine Hand eingeklemmt und verletzt worden. Er ging davon aus, dass der Besucher die Tür zugedrückt habe, und sei zu Boden gegangen. "Ich war auf jeden Fall fix und fertig", sagte er.
Fahrt ins Krankenhaus
Am Boden knieend mit einer verletzten Hand fand ihn ein im Vorraum vorsorglich als Zeuge wartender Mitarbeiter des Bauhofs und brachte ihn ins Krankenhaus. Dieser Zeuge bestätigte im Wesentlichen die Version seines ehemaligen Chefs. "Völlig unglaubwürdig" bezeichnete das die Verteidigung.
Am Ende war klar, dass nichts klar war. Auch das Gericht sah, dass eine vorsätzliche Körperverletzung nur schwer zu beweisen sein würde. "Aber irgendwas war", sagte die Staatsanwältin mit Blick auf die, wenn auch schlecht dokumentierten, Verletzungen. Zumindest Fahrlässigkeit sei in jedem Fall im Spiel.
Geklärt wurde das nicht. Dafür gab es die Einstellung. Mit den 1000 Euro soll die Geschichte endgültig aus der Welt sein. Der Bauhofleiter machte mit. "Mir ging es nur darum zu zeigen, dass so etwas nicht geht", sagte er. Und auch der Besucher ging auf den Vorschlag ein, "auch wenn das hartes Brot für mich ist. Ich habe nichts gemacht."