
Die Justiz in Corona-Zeiten: Amtsgerichts-Direktorin Helga Müller erklärt, wie in Kitzingen trotz Lockdown die Amtsgeschäfte laufen, was sich durch Pandemie alles verändert hat – und ob das Auswirkungen auf das Strafmaß haben kann.
Helga Müller: Termine werden teils von Amts wegen, etwa weil eine sehr hohe Teilnehmerzahl für den Termin erforderlich ist, verlegt oder auch auf Antrag der Beteiligten. Insgesamt finden weniger Termine statt, wobei der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt.

Müller: Jeder Richter sowie Rechtspfleger entscheidet in jedem Einzelfall, ob Termine stattfinden oder nicht. Eine generelle Aussage, was definitiv nicht stattfindet, lässt sich daher nicht treffen.
Müller: Trotz der steigenden Infektionszahlen ist das Ziel, den Gerichtsbetrieb aufrechtzuerhalten. Deshalb wird der Parteiverkehr auf ein notwendiges Minimum begrenzt. Der Schwerpunkt liegt hier auf eilbedürftigen und dringenden Verfahren, die vorrangig erledigt werden sollen.
Müller: Auf der Gerichtshomepage wird darauf hingewiesen, dass Anliegen mehr mit Telefon oder E-Mail erledigt werden sollen. Und wir bitten die Bürger, derzeit auf alle nicht unbedingt notwendigen Besuche bei Gericht zu verzichten. Generell sollte Besuch beim Amtsgericht nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder bei Ladungen zu Gerichtsverhandlungen stattfinden.
Müller: Im Oktober 2020 waren es an den Tagen von Montag bis Donnerstag durchschnittlich 32 Besucher, an Freitagen durchschnittlich zehn Besucher. Insgesamt waren vergangenen Oktober 553 Besucher im Amtsgericht Kitzingen, davon 311 mit Terminen oder Sitzung. In der ersten November-Woche waren 87 Besucher bei uns.
Müller: Die Möglichkeiten fürs Homeoffice werden vermehrt von den Mitarbeitern genutzt und vom Gericht auch ermöglicht.
Müller: Es gab Rückstände in allen Bereichen, die in den Sommermonaten zu einem Großteil wieder aufgearbeitet werden konnten.
Müller: Jeder Besucher hat eine Selbstauskunft zu Covid-19 auszufüllen, um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen. Im Eingangsbereich, im Vorraum zu den Sitzungssälen sowie in den Sitzungssälen wurden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. In den Sitzungssälen stehen auch Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Dort wurde darüber hinaus eine Lüftungsanlage in Betrieb genommen, die einen Luftaustausch gewährleistet und Frischluft zuführt. Des Weiteren wurden Trennscheiben für die Sitzungssäle und die Geschäftszimmer mit häufigem Publikumsverkehr angeschafft. Besucher müssen beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ebenso wie die Bediensteten beim Verlassen ihres Büros. Daneben sind die üblichen Abstandsregeln einzuhalten.
Müller: Die Eingangsschleuse dient der Sicherheit im Gebäude. Diese ist unverzichtbar und auch in Corona-Zeiten muss weiterhin kontrolliert werden. Zusätzlich erfolgt bei der Kontrolle eine Sichtkontrolle auf akute respiratorische Symptome sowie gegebenenfalls ergänzende Befragungen durch die Kontrollpersonen. In Zweifelsfällen können auch kontaktlose Fiebermessungen vorgenommen werden.
Müller: Bei der Bemessung einer Strafe kann auch die Verfahrensdauer neben anderen Kriterien eine Rolle spielen. Es ist nach derzeitigem Stand allerdings nicht davon auszugehen, dass der Lockdown so langwierig sein wird, dass sich dies gravierend in der Strafzumessung niederschlagen wird.
Müller: Die Entscheidung über die Schließung eines Gerichts obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt. Denkbar ist es sicherlich. Ich gehe aber davon aus, dass aufgrund unserer Hygienevorschriften und des vorsichtigen Umgangs miteinander ein solcher Fall nicht eintreten wird.