
Die Regeln sind komplex. Und sie ändern sich ständig. Einer von vielen Gründen, warum die Einzelhändler in der Kitzinger Innenstadt derzeit alles andere als glücklich sind.
„Unsere Kunden sind komplett verwirrt“, sagt Lorette Konrad. Wer von der Alten Mainbrücke Richtung Marktplatz läuft, kommt an ihrem Modegeschäft vorbei. Konrad fühlt sich deshalb auch ein bisschen wie ein Auskunftsbüro. Immer wieder muss sie Fragen beantworten. Was ist derzeit erlaubt? Wo kann man sich testen lassen? „Es fehlt an der Kommunikation“, bedauert sie. Infotafeln an den Eingängen zur Innenstadt könnten helfen. Allerdings müssten die ständig aktualisiert werden. Seit Mittwoch dürfen alle doppelt Geimpften beispielsweise ohne Test in die Geschäfte. Eine Erleichterung. „Aber der Flickenteppich wird nicht kleiner.“
Ausnahme für Zweifach-Geimpfte
Bei einer Inzidenz von über 100 gilt „Click&Meet“. Einen Termin ausmachen, im Geschäft seiner Wahl vorbeikommen. Dort muss allerdings ein negatives Testergebnis vorgelegt werden (mit Ausnahme der Zweifach-Geimpften). Und genau das ist das Problem. „Den meisten Kunden ist das zu aufwändig“, weiß Konrad, die eine ständig aktualisierte Liste der Apotheken in Kitzingen, die solche Tests anbieten, in ihrem Geschäft stehen hat.
Trotz solcher Hilfen schrecke der Zwang zum Testen viele ab, weiß auch Klaus Amendt vom Haus der schönen Dinge. Generell sei wenig los in den Straßen der Innenstadt, bedauert er. Und die paar Leute, die kommen, seien verunsichert. Amendt setzt seine Hoffnung auf Pfingsten – und mögliche Lockerungen.
Geschäfte laufen „bescheiden“
Ein paar Straßenzüge weiter bestätigt ein Geschäftsinhaber, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, dieses Problem. „Wer will sich schon testen lassen, um ein T-Shirt zu kaufen?“ Um die Hemmschwelle niedriger zu halten, hat er sich einige Selbsttests besorgt, die er seinen Kunden anbietet. Vor der Eingangstür müssen die Tests gemacht werden. Eine Viertelstunde später liegt das Ergebnis vor. Dann dürfen die Kunden in seinen Laden – aber nur dort hinein. Für den Einkauf in anderen Geschäften darf er kein Zertifikat ausstellen.
Kunden sind verunsichert
Im März, als die Inzidenz niedrig war, liefen die Geschäfte gut. Seither aber eher „bescheiden“. Entscheidend sei es, den Leuten die Angst vor dem Einkaufen zu nehmen, meint er – und gerechte Maßstäbe anzulegen. Warum sich die Menschen in Supermärkten vor den Regalen drängeln dürfen, während die Einzelhändler nur eine Person pro 20 Quadratmeter einlassen dürfen, sei ihm schleierhaft. „Aldi und Co. sollten nur Lebensmittel verkaufen dürfen“, fordert er. „Das wäre gerecht.“ Als unlogisch bezeichnet Lorette Konrad die neueste Regelung, dass Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen – seit Mittwoch, ohne dass dort ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. „Ich gönne das den Kollegen von Herzen“, betont sie. „Aber ich verstehe nicht, warum wir das nicht dürfen.“
Ein paar Meter weiter in der Marktstraße hat Lisa Schäffner im Januar 2020 den Stoffe-Laden Wohlfahrt übernommen. Zwei Monate später kam Corona. Aus den Unterlagen ihrer Vorgängerin weiß sie: Die letzten vier Wochen waren die schlechtesten in den letzten 20 Jahren. Von „total verunsicherten Kunden“ berichtet sie, von Umsätzen, die fast auf Null heruntergehen. Ihre Hoffnung setzt sie auf steigende Impfzahlen und damit einhergehende Lockerungen. „Sonst sind wir perspektivlos.“
Die Stadt Volkach hat ihren Einzelhändlern und deren Kunden schon am letzten Wochenende eine Perspektive gegeben. Die Aktion „Testen und Einkaufen im Volkacher Einzelhandel“ erlebte am vergangenen Wochenende ihre Premiere. Das Angebot sei sehr gut angenommen worden, berichtet Nico Eichelbrönner vom Stadtmarketing.
Zusammen mit dem Gewerbeverband Volkach und der örtlichen Riemenschneider-Apotheke hat man sich deshalb dazu entschlossen, diese Aktion bis auf Weiteres regelmäßig stattfinden zu lassen.
Testzentrum in der Rathaushalle
In Kitzingen ist ein ähnliches Vorgehen geplant. Die Rathaushalle soll ab nächster Woche zu einem Testzentrum umfunktioniert werden. Frank Gimperlein vom Stadtmarketingverein erhofft sich dadurch eine erhöhte Besucherfrequenz in der Innenstadt und bessere Geschäfte für die Einzelhändler. Die würden vor allem unter dem Zwang zum Testen leiden. Eine Regelung, die auch bei anderen Branchen keinen Sinn mache. Gimperlein hofft beispielsweise auf eine baldige Öffnung der Gastronomie. „Aber dafür ist das Vorgehen, wie wir es jetzt bei den Einzelhändlern erleben, der falsche Weg.“
Einkaufen in Volkach
So funktioniert das Testzentrum in Volkach: Eine vorherige Terminbuchung für den Test unter www.ia.de (Apotheke am Einkaufspark anwählen, die Tests werden zu den untengenannten Zeiten jedoch am Marktplatz durchgeführt) ist wünschenswert, aber nicht zwingend nötig. Kurzentschlossene können sich auch spontan vor Ort testen lassen. Der Personalausweis muss vor der Testung vorgelegt werden. Getestet wird am Freitag, 30. April, zwischen 13 und 16 Uhr. Interessierte ohne fixen Testtermin müssen etwas Wartezeit mitbringen.
Weitere Zeiten: freitags - Einkaufszeit 13 Uhr – 18 Uhr / Testzeit 13 Uhr – 16 Uhr; samstags - Einkaufszeit 10 Uhr – 16 Uhr/ Testzeit 10 Uhr – 13 Uhr. Am Samstag, 1. Mai, sind die Geschäfte geschlossen.
Aktuelle Regelungen
Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) sind für einen festen begrenzten Zeitraum zulässig mit der Maßgabe, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche.
Es werden die Kontaktdaten erfasst. Dabei gilt zusätzlich die Vorlagepflicht eines aktuellen negativen Tests (max. vor 24 Stunden vorgenommener PCR-Test, POC-Antigenest oder Selbsttest). Wer nur etwas an der Tür abholen möchte („Click & Collect“), kann dies weiterhin auch ohne negativen Test tun.
Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte dürfen wieder inzidenzunabhängig unter denselben Maßgaben wie die anderen Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen. Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe, wie Schneider, Schuhmacher oder Autovermieter, und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Ein negativer Test ist hier also erforderlich.
Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege, diese dürfen weiterhin unter den bislang geltenden Vorgaben für ihre Kunden da sein. Allerdings ist auch hier ein negativer Test des Kunden erforderlich. Quelle: LRA