Kürzlich war eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines barrierefreien Bungalows im "Hinteren Dorfweg" auf dem Tisch des Sulzfelder Gemeinderats gelegen und die Damen und Herren des Gemeinderats hatten sich gezwungen gesehen, eine Genehmigung zu verweigern. "Wir reden noch mal mit den Antragsstellern, um eine praktikable Lösung anzuregen", hatte Bürgermeister Matthias Dusel damals gesagt - und jetzt wurde eine Lösung gefunden.
Kernpunkt der neuen Bauvoranfrage war, dass die Antragsteller das Gebäude jetzt drehen und die Firstrichtung des Gebäudes quer sein wird. "Das Grundstück lässt das gar nicht anders zu", verdeutlichte Matthias Dusel im Bauausschuss. Mit der neuen Vorlage werde die Einhaltung des Baufensters nur minimal verletzt und das Gremium stellte die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Aussicht. Wollten die Antragsteller ursprünglich nur eine Dachneigung von 25 Prozent haben, haben sie sich jetzt überzeugen lassen, eine Dachneigung von 38 Prozent zu wählen, womit das Vorhaben mit dem Bebauungsplan konform ist.
In einem anderen Fall verweigerte das Gremium seine Zustimmung bei einem Antrag zu einem Gebäude im Peuntgaben. Ein Bürger hatte beantragt, in einen Spitzgiebel eine Loggia einbauen zu wollen. Ein solches Vorhaben lässt die Gestaltungssatzung nicht zu und das Gremium wollte keinen Präzedenzfall schaffen für weitere solcher Anträge im Denkmal-Ensemble Altort.