Keine Probleme gab es im Landkreis Kitzingen heutigen bundesweiten Warntag. Wie mit Jürgen Link der im Landratsamt zuständige Sachbearbeiter Katastrophenschutz mitteilte, funktionierten diesmal alle Sirenen. Am Donnerstag, um Punkt elf Uhr waren sie ausgelöst worden.
Betroffen waren im Landkreis Kitzingen alle Standorte im 25 Kilometer-Umkreis um das ehemalige Kernkraftwerk Grafenrheinfeld und im 1200 Meter-Umkreis um die Firma TEGA in Marktbreit, die unter die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung fällt.
Der einminütige Heulton Ton sei in allen Gemeinden zu hören gewesen, hieß es. Außerdem wurden diesmal auch weitere Systeme, wie die Warnung über Mobiltelefone, ausprobiert.
Wer ist gewarnt worden?
Es sollten so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich gewarnt werden. Dafür wurden unterschiedliche Warnmittel genutzt, wie zum Beispiel Rundfunk, Fernsehen oder Warn-Apps. Zudem wurde erstmals der Cell Broadcast getestet. Cell Broadcast ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird. Ein Warn-Text wurde dabei an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warn-Multiplikatoren geschickt. Das Aufgabe von MoWaS ist es, mit einem Tastendruck Warnungen auf allen verfügbaren Kanälen zu versenden.
In wie vielen Orten im Landkreis wurde der Alarm ausgelöst? Wo gab es Lücken?
In 54 verschiedenen Orten wurden die Sirenen ausgelöst. Dabei sind keine technischen und organisatorischen Probleme im Landkreis Kitzingen aufgetreten. Alle angeschlossenen Sirenen haben funktioniert.
Vor was würde man in unserer Region vor allem warnen?
In der Region würde vor jedem möglichen Katastrophenfall nach Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) gewarnt werden. Dieses lautet: "Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken."