Um die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ging es in der Sitzung des Gemeinderates Martinsheim am Montagabend. Seit 1984 waren diese Werte unverändert bei 450 Prozent beziehungsweise 380 Prozent. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die bisherige Berechnung aber verfassungswidrig, weshalb ab 1. Januar 2025 eine neue Regelung gilt.
Kämmerer Wolfgang Schmer von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) erläuterte, dass das momentane Ziel sei, die Einnahmen aus der Grundsteuer für die Gemeinde auf gleicher Höhe zu halten. Rund 139.000 Euro nahm die Gemeinde zuletzt ein, davon rund 68.000 aus der Grundsteuer A, rund 71.000 aus der Grundsteuer B. Um ähnliche Summen zu erhalten, müssten die neuen Hebesätze auf 653 Prozent und 163 Prozent festgelegt werden.
Die Daten für die Berechnung erhielt die VG vom Finanzamt, allerdings sind diese noch nicht vollständig, so dass die Gemeinde in den kommenden Jahren die Werte noch einmal überprüfen sollte. Eine perfekte Lösung gebe es nicht, verdeutlichte Bürgermeister Rainer Ott, es werde Gewinner und Verlierer geben.
Spärliche Infos vom Finanzamt bemängelt
Mehrere Räte bemängelten, dass es mit den spärlichen Informationen vom Finanzamt schwierig sei, eine gerechte Entscheidung zu treffen. Es gehe nicht anders, man müsse für 2025 einfach "mal ins Blaue schießen" und dann nachbessern, meinte Ulrich Falk. Wegen unterschiedlicher Strukturen ist auch ein Vergleich mit anderen Gemeinden praktisch unmöglich.
Von der VG wurden 500 Prozent für die Grundsteuer A und 200 Prozent für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Gemeinderat Thomas Schmidt schlug vor, 600 Prozent für A und 180 Prozent für B festzusetzen. Bei beiden Vorschlägen bleiben die Gesamteinnahmen der Gemeinde laut den Daten vom Finanzamt bei etwa 139.000 Euro.
Über diese beiden Vorschläge wurde abgestimmt, wobei der Vorschlag der VG knapp mit sieben zu sechs Stimmen angenommen wurde. Ab Mitte Dezember werden voraussichtlich die Bescheide versendet, informierte der Kämmerer. Falls dann Widersprüche eingehen, müssen diese an das zuständige Finanzamt verwiesen werden, da die von dort mitgeteilten Grundsteuermessbeträge für die Gemeinde verbindlich sind.
Bezugsgebühren könnten noch weiter steigen
Für die Wasserversorgung wurden neue Gebühren ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Bislang war die Grundgebühr 24 Euro pro Jahr und die Wassergebühr 1,90 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 Kubikmeter pro Stunde beziehungsweise Dauerdurchfluss bis 4,0 Kubikmeter pro Stunde beträgt künftig netto 72,00 Euro pro Jahr und netto 90,00 Euro pro Jahr bei höherem Durchfluss. Für das Frischwasser werden netto 2,59 Euro pro Kubikmeter fällig.
Die Erhöhung wurde nötig, da sich auch die Bezugsgebühren von der Fernwasserversorgung erhöht haben. Bei der Wasserversorgung muss die Gemeinde kostendeckend kalkulieren. Wie der Kämmerer mitteilte, wurde die Grundgebühr erhöht, da sonst die Wassergebühr auf über drei Euro pro Kubikmeter angehoben werden müsste. Er befürchtet, dass die Bezugsgebühren noch weiter steigen könnten. Die Wasserabgabesatzung wird entsprechend geändert.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans in Martinsheim zur Ausweisung eines Mischgebiets im südlichen Ortsbereich wurden die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange besprochen. Die eingegangenen Anmerkungen werden eingearbeitet und Anfang nächsten Jahres soll die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Altes Feuerwehrauto wurde versteigert
Der Bürgermeister informierte, dass das alte Martinsheimer Feuerwehrauto für 4057 Euro an einen Käufer aus den Niederlanden versteigert wurde. Die Auktion war bei 500 Euro gestartet worden, nachdem es zuvor mit einem Startwert von 5000 Euro keine Gebote gab.
Im Kindergarten in Martinsheim ist die neue Holzpelletheizung seit einigen Wochen in Betrieb, berichtete Rainer Ott. Im Zuge des Erweiterungsanbaus wurde die veraltete Ölheizung ersetzt.
Die diesjährigen Bürgerversammlungen sind am Donnerstag, 21. November, in Unterickelsheim im Feuerwehrhaus, Freitag, 22. November, in Enheim in der Gaststätte, Mittwoch, 27. November, in Martinsheim im Sportheim und Freitag, 29. November, in Gnötzheim in der alten Schule. Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr.