Die Bürgerinitiative Marshall Heights ist trotz erfolgreicher Unterschriftensammlung mit dem Versuch gescheitert, den Stadtrat mit einem Bürgerentscheid zur Ausübung des Erstzugriffsrechts zum Kauf der ehemaligen US-Wohnsiedlung zu zwingen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag das Bürgerbegehren in namentlicher Abstimmung mit 15 zu 14 Stimmen für nicht zulässig erklärt.
Damit wird es – vorausgesetzt die Initiative klagt nicht erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht – nicht zu einem Bürgerentscheid vor dem Auslaufen der Frist zur Wahrnehmung von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) eingeräumten Erstzugriffsrechts Ende Juli kommen.
Einen Bürgerentscheid wird es dennoch geben. Eine Mehrheit von 18 zu elf Stimmen hat in der gleichen Sitzung ein Ratsbegehren auf den Weg gebracht. Ziel: Die Kitzinger sollen den von der Mehrheit bevorzugten vorsichtigen und mit weniger finanziellen Risiken behafteten Weg zur Entwicklung des 32 Hektar großen Gelände mit seinen 736 Wohnungen bestätigen.
Das bedeutet den Verzicht auf das Erstzugriffsrecht und damit kein Kauf des Areals wegen nicht kalkulierbarer finanzieller Risiken. Die einstige Wohnsiedlung, für die nach Ansicht der Stadt kein Bestandsschutz besteht, soll als Standort für Wohnen und nicht störendes Gewerbe von privaten Investoren entwickelt werden. Die Stadt steuert die Entwicklung über Bauleitplanung und Baurecht. Ausdrücklich vorgesehen ist auch die Möglichkeit, den vorhandenen Wohnraum zurückzubauen. Zudem soll sich die Stadt am europaweiten Bieterverfahren mit dem Ziel beteiligen, Teile der Marshall Heights zu erwerben.
Im Gegensatz zum Bürgerbegehren muss das Ratsbegehren nicht auf rechtliche Zulässigkeit überprüft werden. Das komplizierte Verfahren mit vielen Abwägungsmöglichkeiten fiel für das Bürgerbegehren Marshall Heights positiv aus. Susanne Schmöger von der Rechtsabteilung im Rathaus war nach Abstimmung mit dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde „trotz einiger Schwächen“ zu dem Schluss gekommen: „Ich bin der Meinung, dass das Bürgerbegehren mit seiner Fragestellung und Begründung zulässig ist.“
Für Schmöger war klar: Die im Begehren geforderte Wahrnehmung des Erstzugriffsrechts bedeutet nicht den Kauf. Die Stadt müsse nur gegenüber der Bima fristgerecht mitteilen, dass sie das Zugriffsrecht wahrnimmt, eine Zweckerklärung abgeben und ein Nutzungskonzept nachschieben. Damit seien die Forderungen des Begehrens erfüllt. In der Entscheidung, ob am Ende der Verhandlungen gekauft wird und zu welchem Preis, sei der Stadtrat frei und nicht durch das Begehren gebunden.
Das sah die Mehrheit nicht so. Die Forderung, „den dort vorhandenen Wohnraum zu erhalten“ wurde im Blick auf Schadstoffbelastungen und deren teure Beseitigung zum Knackpunkt. Ein Verstoß gegen den in der Gemeindeordnung festgeschriebenen Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamem Haushaltsführung sei programmiert. Auch wenn Renate Haaß als Initiativen-Sprecherin versuchte, zu relativieren. „Das bedeutet nicht, dass kein Gebäude abgerissen werden kann.“ Für die Mehrheit galt, was im Begehren steht.
Haaß hatte eine halbe Stunde lange erläutert, warum das Erstzugriffsrecht, der Zwischenerwerb und schrittweise Weiterverkauf eine riesige Chance sei und die Wohnsiedlung ein großes Potenzial für die Entwicklung Kitzingens darstelle. Die dürfe die Stadt nicht Gewinn orientierten Investoren überlassen. Auch der Hinweis: „Uns liegt nicht daran, die Stadt eine finanzielle Notsituation zu stürzen“, half nicht. Die denkbar knappe Mehrheit stand.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
Für den Vorschlag „Das Bürgerbegehren zur Wahrung des Erstzugriffsrechts auf die ehemalige US-Wohnsiedlung Marshall Heights durch die Stadt Kitzingen wird als zulässig angesehen“ stimmten 14 Stadträte mit Ja:
Karl-Heinz Schmidt, Rosemarie Richter, Klaus Günther und Manfred Marstaller (alle UsW); Klaus Christof, Wolfgang Popp und Thomas Steinruck (alle KIK); Nicole Mahlmeister (SPD); Friedrich Haag, Jutta Wallrapp und Manfred Freitag (alle Freie Wähler), Franz Böhm und Hans Schardt (Pro Kitzingen) und Oberbürgermeister Siegfried Müller (UsW).
15 stimmten gegen den Beschlussvorschlag: Elvira Kahnt, Astrid Glos und Brigitte Endres-Paul (alle SPD); Rolf Ferenczy, Peter Lorenz, Manuel Müller (alle UsW); Andrea Schmidt und Jens Pauluhn (beide Ödp); Andreas Moser, Hugo Weiglein, Hiltrud Stocker, Gertrud Schwab, Hartmut Stiller und Thomas Rank (alle CSU); dazu kommt Werner May (Fraktionslos).
Erst wenn die Finanzierung der Bürger- oder Ratsbegehren gesichert ist, kann man den beiden Parteien abnehmen, das sie es Ernst meinen ....
Anstelle der Grundreinigung unseres Haushaltes durch die Einführung der Doppik wird der Mantel des Schweigens* über den prekären Stadthaushalt geworfen.
*Der wird zum Leichentuch, wenn nicht bald ein Umsteuern geschieht.
Umsteuern und Planungshoheit erfordern Übersicht und Weitblick. Der letztere ist aber nicht gegeben, wenn in den Wolken die eingesetzten Instrumente untauglich oder komplett ausgefallen sind.
Denken Sie bitte mal an moderne Flugzeuge... Machts bei denen Sinn, den Finger in den Wind zu halten oder nach dem Stand der Sterne zu navigieren??
Kitzinger Stadtpolitik will immer bloß haben,haben (allmächtige Entscheidungsgewalt, Zuschüsse aus anderen öff./priv. Haushalten,Kuschelbettchen). Wie eine nerviges Kind an der Supermarktkasse.
Es gibt Schlimmeres:
Ungenaue Formulierungen im Artikel: wer ist mit "Mehrheit" gemeint? Stadtrat? Bürger?
Zitat:
"Ziel: Die Kitzinger sollen den von der Mehrheit bevorzugten vorsichtigen und mit weniger finanziellen Risiken behafteten Weg zur Entwicklung des 32 Hektar großen Gelände mit seinen 736 Wohnungen bestätigen."
Ist mit dem "vorsichtigen und mit weniger Risiken behafteten Weg" das angesprochene europaweite Bieterverfahren gemeint? Sicher ist nur, wer sich davon fern hält... Aber das haben die 15 Stadträte/innen sowieso vor.