
Der Abtswinder Gemeinderat hat den Antrag auf ein Bürgerbegehren zum Erhalt und Ausbau der eigenen Kläranlage in einer Sondersitzung abgelehnt. Als Begründung wurden Formfehler in den Unterlagen der Antragsteller angegeben.
Bürgermeister Jürgen Schulz hatte die Sitzung vom Rathaus in den Saal im Haus des Gastes des Rates verlegt. Vor etwa 40 Bürgerinnen und Bürger trug Bürgermeister Schulz dort das Ergebnis des Rechtsgutachtens vor. Dieses hatte die Verwaltungsgemeinschaft in Wiesentheid zur Prüfung des eingereichten Begehrens erstellt.
Darin hieß es: "Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das eingereichte Bürgerbegehren bereits formalrechtlich unzulässig ist. Unter anderem wurden keine bzw. zu viele Vertretungsberechtigte benannt. Zudem erfüllen die Unterschriftslisten nicht die vorgeschriebene Form. Diese sind nicht untrennbar mit der Fragestellung und der Begründung verbunden."
Unverständnis bei den Zuhörern
Schulz wies darauf hin, dass das Begehren in der vorgelegten Form von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgelehnt würde, selbst wenn der Gemeinderat mehrheitlich zustimmen würde. Der Zweite Bürgermeister Jürgen Bünnagel wies darauf hin, dass mehrere Punkte nicht gepasst hätten in dem Antrag. Es gebe Vorschriften, man habe da keinen Ermessensspielraum.
Das Ganze sorgte bei den rund 40 gekommenen Zuhörerinnen und Zuhörern zunächst für Unverständnis. Mit Winfried Weidt kündigte ein Sprecher der Antragsteller bereits an, dass man das Ganze überarbeiten und dann noch einmal einreichen werde.
Im weiteren Verlauf teilte der Bürgermeister ein Schreiben mit Informationen zum Thema Kläranlage an die Anwesenden aus. Es enthielt ausführliche Antworten auf sechs Fragen, welche die Antragsteller mit dem Antrag auf das Bürgerbegehren im Rathaus eingereicht hatten. Auf zwei Seiten erklärt die Kommune den Sachverhalt und fasst noch einmal das Wichtigste zusammen. Dieses Papier wird nun dieser Tage an alle Haushalte in Abtswind verteilt werden.