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Kitzingen
Briefwahl: Unterlagen sind im Kitzinger Wahlamt eingetroffen
Im Erdgeschoss des Rathauses ist ein Wahlamt für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet worden. Die Briefwahlunterlagen können auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. 
Foto: Ralf Dieter | Im Erdgeschoss des Rathauses ist ein Wahlamt für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet worden. Die Briefwahlunterlagen können auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. 
Bearbeitet von Franziska Schmitt
 |  aktualisiert: 10.02.2025 02:35 Uhr

Das Kitzinger Wahlamt teilt mit, dass die Briefwahlunterlagen da sind und zeitnah an alle verschickt werden, die bereits Briefwahl beantragt hatten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor, der folgende Informationen entnommen sind.

Bis einschließlich 17. Februar können die Briefwahlunterlagen noch online über den QR-Code auf den Unterlagen beziehungsweise das Service-Portal www.bayernportal.de/dokumente/onlineservice beantragt werden. Wer die Unterlagen bis zum 17. Februar nicht erhalten hat, soll sich umgehend im Wahlamt des Rathauses melden.

Die Unterlagen können auch persönlich im Rathaus abgeholt und der Wahlzettel gleich ausgefüllt und abgegeben werden. Eine Mitarbeiterin kümmert sich dort um die Wahl-Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Bis Freitag, 21. Februar, ist das zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich: Montag bis Dienstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr; Mittwoch 8 bis 12 Uhr; Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Freitag 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 21. Februar, ist das Wahlamt bis 15 Uhr geöffnet.  

Am Samstag, 22. Februar, können sich von 8 bis 12 Uhr, noch Personen melden, die die Briefwahlunterlagen nicht per Post erhalten haben. Im Erdgeschoss des Altbaus ist extra für diese Zwecke ein Büro eingerichtet worden.

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar, statt. Wer keine Briefwahl beantragt hat, kann seine Stimme in dem ihm zugewiesenen Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr abgeben. Insgesamt 13 Wahllokale sind in der Stadt und ihren Ortsteilen geöffnet.

Zu beachten ist: Wer durch Briefwahl wählt, kann am Wahltag nicht mehr in einem Wahllokal wählen gehen. Die Briefwahlunterlagen können am Wahltag nicht im Wahllokal abgegeben werden. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am 23. Februar bis 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingegangen sein.

Im Briefwahlumschlag enthalten sind ein Wahlschein inklusive "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl", ein amtlicher Stimmzettel, ein Wahlbriefumschlag (rot) und ein ausführliches Merkblatt.

 
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