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Kitzingen
Briefwahl-Panne in Kitzingen: Landratsamt prüft die Unterlagen
Die nicht vollständig zugestellten Briefwahl-Unterlagen vor der OB-Stichwahl in Kitzingen rufen nun die Rechtsaufsicht auf den Plan. Das Landratsamt erklärt die Rechtslage.
Sortierung von Briefwahl-Unterlagen.
Foto: Theresa Ruppert (Archiv) | Sortierung von Briefwahl-Unterlagen.
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:17 Uhr

Die Briefwahl-Panne vor der OB-Stichwahl in Kitzingen hat Konsequenzen. Inzwischen hat das Landratsamt Kitzingen die Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Begründung: Es sei offensichtlich, dass es Mängel gegeben habe, erklärt die Kreisbehörde.

Wie berichtet, haben im Vorfeld der Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt in Kitzingen drei Wohngebiete keine Briefwahl-Unterlagen erhalten. Die Stadt vermutet einen Fehler in der Zustellung durch die Post. Die Post behauptet, sie habe alle ihr von der Stadt übergebenen Wahlunterlagen auch zugestellt. Betroffen sind Straßenzüge in den Marshall Heights, die Talstraße und die Straße Am Kaolkofen.

Landratsamt wird auf jeden Fall prüfen

Das Landratsamt erklärt auf Nachfrage dieser Redaktion: "Die rechtsaufsichtliche Prüfung der Wahlen in den Kommunen  findet in jedem Fall, also von Amts wegen, statt." Das sei auch so, wenn die Wahl nicht moniert werde. Allerdings weist die Kreisbehörde darauf hin, dass jeder Bürger im Wahlkreis und jeder Wahlbewerber "innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses" die Wahl anfechten dürfe. Die Anfechtung müsse durch schriftliche Erklärung, allerdings nicht per E-Mail, erfolgen und "die Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften geltend machen".

Normalerweise beteiligt sich die Rechtsaufsicht im Landratsamt nicht an Sitzungen der örtlichen Wahlausschüsse, teilt die Behörde mit. Aber: "Im vorliegenden Fall prüfen wir eine Teilnahme." Wie berichtet, wird der Wahlausschuss der Stadt Kitzingen am kommenden Montag, 6. April, um 10.30 Uhr öffentlich tagen. Die Prüfung der Wahlunterlagen durch das Landratsamt beginnt allerdings erst nach Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses und nach Ablauf der Anfechtungsfrist.

Ausgang der Prüfung ist ungewiss

Eine eventuelle Berichtigung der Wahl oder die Ungültigerklärung samt Aufhebung der Wahl sind nur innerhalb von vier Monaten nach Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses zulässig. Allerdings kann das Landratsamt diese Frist verlängern, sollte es noch Aufklärungsbedarf geben. Die Behörde teilt abschließend mit: "Über die Voraussetzungen und  Erfolgsaussichten einer Wahlanfechtung kann man vor Aufklärung des Sachverhalts keine Prognose abgeben."

 
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  • J. W.
    Purer-luxus hat einfach Recht!
    Und der Chef dieser Verwaltung ist noch der OB Müller!
    Seine Wählergruppe USW hat die Quittung bei der Wahl erhalten.
    Wie wird er sich im neuem Stadtrat verhalten?
    Mein Rat Platz machen für den Nachrücker! Er hat genug Verschlafen für Kitzingen!
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  • J. W.
    Die Bürger hätten spätestens am Freitag sich bei der Stadtverwaltung melden können!
    Das nennt man Holschuld.
    Ich bin sicher sie hätten die Unterlagen noch rechtzeitig bekommen.
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  • T. H.
    Ich habe mich telefonisch am Mittwoch gemeldet, da hieß es nur, ich solle mich noch gedulden, wird vermutlich morgen noch kommen. Kam aber nicht. Da ich in einem sicherheitsrelevanten Beruf Beruf arbeite und erst abends nach Hause kam, war es mir auch nicht möglich, zu den Öffnungszeiten der Stadt nochmal anzurufen bzw zur Stadt zu gehen.
    Am Sonntag hat dann meine Frau dort morgens angerufen (ich musste auch an diesem Tag arbeiten) und bekam dann als Antwort, dass aus rechtlichen Gründen heute eine Ausstellung bzw Abholung der Unterlagen nicht mehr möglich ist.
    Wenn man dann aber etwas im Netz du sucht, findet man Meldungen und Berichte, dass es auch anderswo in Bayern Probleme gegeben hat, dort aber sehr wohl auch noch am Sonntag Wahlunterlagen herausgegeben wurden.
    Gibt es in Kitzingen andere rechtliche Grundlagen als z.B. in Augsburg?
    Hier liegt keinesfalls ein Versagen meinerseits vor, sondern ganz klar bei der Stadt!
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  • K. K.
    sei es wie es sei....

    um die Sache abzukürzen und die Kosten niedrig zu halten, wäre es doch am einfach-
    sten, wenn........> die Wahlberechtigten ohne Brief-Wahlschein < , ... Alle nochmal Briefwahlunterlagen bekämen und ihr Kreuz nachholen könnten. Wenn man dies auf Grund der Strassenzüge genau festmachen kann. Es wird ja bisher nichts von einer völlig veränderten Lage und schon gar nicht von einen sehr knappen Ergebnis der aktuellen Wahl berichtet. Es ist ja nicht zu erwarten, dass das bekannte Ergebnis völlig auf den Kopf gestellt werden könnte hierdurch. So würde man preiswert
    " Geschmäckle " vermeiden.
    ( Wenn tatsächlich irgendjemand Schuld auf sich geladen hat, dann sollen Diese die Kosten tragen ). Ändern am Ergebnis wird sich jedoch wahrscheinlich nichts.
    Fehler oder Missverständnisse können ja vorkommen. Menschenleben wurden ja nicht gefährdet.
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