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Buchbrunn
Blumenschmuck an Urnengräbern ist neu geregelt
Gerhard Bauer
 |  aktualisiert: 06.11.2021 02:44 Uhr

Der Gemeinderat Buchbrunn beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung in der Mehrzweckhalle mit Friedhofsangelegenheiten und änderte die geltende Friedhofs- und Bestattungssatzung. An Urnengräbern gilt ab dem 1. Januar 2022, dass Kränze, Grabgebinde und ähnlicher Grabschmuck aus verrottbarem Material bis 30 Tage nach der Bestattung stehen bleiben können. Nach diesem Termin ist das Ablegen von Blumen, Gestecken und sonstigem Grabschmuck nicht mehr gestattet. Gleichzeitig änderte das Gremium die Friedhofsgebührensatzung dahingehend ab, dass die Gebühr für Grabnutzungsrechte außerhalb der Ruhefrist zum 1. Januar 2022 um die Hälfte verringert wird.

Folgende weitere Themen wurden am Ratstisch behandelt:

Der Energieversorger N-Ergie regte die Aufstellung einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Gänsewasen nahe dem Dorfladen Kummrei an. Nach einmaligen Kosten von 7735 Euro wären alle weiteren Kosten von N-Ergie übernommen worden, Verkehrssicherung und Winterdienst wären Sache der Gemeinde. Der Gemeinderat lehnte den Vorschlag ab.

Bei der Sanitärinstallation im Bürgerhaus ergab sich ein Nachtragsgebot von 3788 Euro, das genehmigt wurde. In einem weiteren Nachtragsgebot ging es um Elektroinstallationen in Höhe von 8728 Euro, die ebenfalls genehmigt wurden.

Der Verein DenkOrt Deportationen Würzburg bat bei der Gemeinde um eine Zuwendung für den weiteren Aufbau des Denkmals zu Deportationen. Der Gemeinderat gab dafür 500 Euro frei.

Aus der vorausgegangenen nichtöffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Hermann Queck nun die Vergabe von Elektroinstallationen an der Schule an das Unternehmen EMT Elektromontage Ochsenfurt für 121 839 Euro bekannt.

Auf der Grundlage einer von Dieter Koch vorgelegten Skizze entschied sich der Gemeinderat für die Einrichtung eines Fußweges in der Gartenstraße, der an einer privaten Grundstücksmauer bis zur Einmündung in die KT8 führt. Die vorhandene Grünfläche wird entsprechend verkleinert.

Am Übergang des Fuß- und Radweges entlang des Sportplatzes in die KT8 wird das Anbringen einer Markierung angeregt, um das Einfädeln in den Radweg zu erleichtern. Queck richtet dazu eine entsprechende Anfrage an das Landratsamt.

 
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