
Die Landwehrstraße in Kitzingen, ein Nachmittag Anfang Dezember vergangenen Jahres. In Sichtweite der Polizeiinspektion kommt es zu einem seltsamen Vorfall. Ein Autofahrer entdeckt eine Parklücke und versucht einzuparken. Das misslingt – gründlich. Der Unfallverursacher richtet Schaden von über 1200 Euro an und fährt, trotz mehrerer Zeugen, einfach weg.
Die Frau, deren Auto den Schaden davontrug, kann es auch jetzt, da der Fall vor der Kitzinger Strafrichterin verhandelt wird, noch immer nicht fassen. Sie saß damals in ihrem Wagen, als der 55-Jährige einen freien Parkplatz hinter ihr erspähte. Dann ging es auch schon los: Der Mann versuchte rückwärts fahrend seitlich einzuparken. Was aber so gar nicht funktionieren wollte.
Sie habe das Unglück kommen sehen, erinnert sich die Geschädigte. "Bitte nicht!", dachte sie noch, dann kam auch schon der Aufprall, erzählt die Zeugin sie dem Gericht. Schließlich habe es noch einen "lauten Knall" gegeben und ihr Wagen sei "gehopst".
Danach wird die Sache erst richtig kurios: Die Frau stieg aus ihrem Wagen, klopfte ans Fahrerfenster des 55-Jährigen und wollte mit ihm über den Vorfall reden. Der Mann verweigerte das: Er habe mit den Schultern gezuckt, den Rückwärtsgang eingelegt und sich beeilt, wegzukommen.
Der Unfallverursacher hat "rasant" das Weite gesucht
Eine weitere Zeugin, die sich ebenfalls auf der Suche nach einem Parkplatz befand, bestätigt die Aussage der Geschädigten. Der Unfallverursacher sei ihrer Erinnerung nach "rasant weggefahren". Alles sah nach dem Versuch aus, sich mit dem Augen-zu-und-durch-Prinzip der Verantwortung zu entziehen.
Der Angeklagte versucht die Sache anders darzustellen. Er sei Bulgare, verstehe kein Deutsch und verdinge sich in Deutschland als Zweitwohnsitz gerade als Fahrer, lässt er die Dolmetscherin übersetzen. Er habe "beim Einparken nichts gemacht". Deshalb sei er auch nicht davon ausgegangen, dass er gemeint gewesen sei, als die Frau Kontakt aufnehmen wollte.
Ein Fahrverbot droht – und damit die Entlassung
Der fast aussichtslose Versuch, sich trotz der klaren Zeugenaussagen noch irgendwie aus der Affäre ziehen zu wollen, hängt sicherlich mit dem zusammen, was ihm in einem Strafbefehl zugeschickt worden war: Neben 1750 Euro (25 Tagessätze zu je 70 Euro) ist dort ein zweimonatiges Fahrverbot aufgelistet. In diesem Fall habe der Arbeitgeber bereits angekündigt, den Fahrer zu entlassen, betont der Verteidiger.
Die Verhandlung wurde schließlich vertagt, wobei zwei Optionen möglich sind: Der Angeklagte nimmt den Einspruch innerhalb einer gewissen Frist zurück, dann gilt die in Briefform bereits ausgesprochene Strafe. Oder der Fall wird ganz hoch gehängt, und ein Gutachter muss klären, ob die Schäden am Auto der Frau von dem 55-Jährigen stammen können.
Am wahrscheinlichsten aber, so deutete sich an, ist, dass der Bulgare nun in seine Heimat zurückkehrt und von dort aus den Strafbefehl annimmt. Auf diesem Weg wäre dann zumindest noch die Heimreise mit dem Auto möglich.