Die Fläche für Sand- und Kiesabbau in Hörblach vergrößert sich weiter. Die Firma Lenz-Ziegler-Reifenscheid (LZR) will demnächst das Gelände zwischen der Bundesstraße 22 und der Ortsbebauung ausbeuten. Die Abbaufläche, die bereits 1993 genehmigt wurde, ist knapp sechs Hektar groß. Um den Sand und Kies abzutransportieren will das Unternehmen einen gemeindlichen Weg nutzen. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Dienstagabend der Sondernutzung zu.
Seinen Beschluss verknüpfte das Gremium mit zwei Bedingungen. Der Sandabbau und die Folgenutzung sollen bis Ende 2025 erledigt sein. Allerdings ist völlig offen, was nach der Ausbeute mit der Fläche geschieht. In den Antragsunterlagen der Firma für die Genehmigung des Abbaugebiets war laut Bürgermeister Volker Schmitt als Folgenutzung sowohl Grünland, eine Bebauung als auch eine Seefläche genannt worden.
Einig waren sich die Ratsmitglieder darüber, eine weitere Wasserfläche nahe Hörblach möglichst zu unterbinden. „Wir haben eine Anfrage an die Behörden gestellt, ob eine Wiederverfüllung möglich ist“, sagte das Gemeindeoberhaupt.
Die zweite Forderung im Beschluss des Gemeinderats war ein Erdwall hin zur B 22, um die dortige Bevölkerung vor Emissionen zu schützen. Maria Fieber, die selbst im Baugebiet Hörblach-Nord wohnt, äußerte Bedenken, dass durch den Sandabbau Schäden an der vorhandenen Kanalisation entstehen könnten. „Da gibt es keine Garantien“, sagte Schmitt. Allerdings habe das Planungsbüro mögliche Schäden an den Kanälen durch die Sandausbeute verneint.
Der genehmigte Abfuhrweg entlang des Wenzelsbaches wurde bereits für das angrenzende Abbaugebiet Wethäcker genutzt. Im Anschluss daran nutzen die Laster den Dammweg zwischen den beiden Seen bis zur Waage. Die Trasse des geplanten Radwegs Hörblach/Großlangheim wird den Transportweg laut Bürgermeister Schmitt mindestens einmal kreuzen. Der Radweg soll zeitnah im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A3 realisiert werden.
Laut behördlicher Genehmigung muss zur B 22 ein Abstand von 20 Metern eingehalten werden. Um die Wohnbebauung im Hörblacher Altort vor Lärm zu schützen, will LZR einen sieben Meter breiten und drei Meter hohen Sicht- und Lärmschutzwall errichten.