Gegen den Bebauungsplan "Schlossgrund" hatte Paul Weltner vom gleichnamigen Weingut einen Normenkontrollantrag gestellt. Ihm war es grundlegend um den Schutz seines Betriebes gegangen. Der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem begründeten Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan der Gemeinde Rödelsee "Schlossgrund" mit seinem Urteil (Az. 9 N 19.699) für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei einem Normenkontrollverfahren um ein objektives Rechtsbeanstandungsverfahren. Daher prüfte das Gericht den Bebauungsplan auch auf Mängel, die keinen Bezug zu einer "subjektiv-rechtlichen Betroffenheit der Antragssteller aufweisen". Und hier war das Gericht mehrfach fündig geworden und kommt zu dem Schluss: "Der Bebauungsplan ist verfahrensfehlerhaft zustande gekommen."
"Das Gericht hat in dem Urteil formelle und materielle Fehler bei der Aufstellung des Bebauungsplanes festgestellt", räumt Bürgermeister Burkhard Klein in einer Pressemitteilung ein. So wurde für eine finale Öffentlichkeitsbeteiligung ein Zeitraum von zwei Wochen gewählt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Zeitraum von einem Monat nicht hätte unterschritten werden dürfen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Viele Fehler gemacht
Ferner hat das Gericht auf einen Bekanntmachungsmangel hingewiesen. Auch das Gebot der Normenklarheit war nach Ansicht des Gerichts bei den Festsetzungen zu den Wandhöhen verletzt worden. "Diese Fehler begründen jeweils die Gesamtunwirksamkeit des streitgegenständlichen Bebauungsplans, sodass es auf die Frage, ob noch weitere Mängel vorliegen, nicht mehr ankommt". Damit räumt das Gericht auch mit kursierenden Aussagen auf, nach denen den zentralen Einwänden des Weingut Weltners zum Lärmschutz nicht gefolgt worden sein soll.
Auf Anfrage dieser Redaktion teilte Gerichtspressesprecher Jörg Singer nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des 9. Senats mit: Man könne mitteilen, dass "der Senat in der mündlichen Verhandlung nicht geäußert hat, dass er keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken an der Planung habe. Vielmehr ist die Anhörung des Gutachters unterblieben, weil es auf immissionsschutzrechtliche Fragen angesichts der anderen Mängel der Planung nicht entscheidungserheblich ankam".
Zudem hat das Gericht zu einigen Punkten ergänzende Hinweise. So hat der Senat "erhebliche Bedenken", ob die Planrechtfertigung für ein umfassendes Dorfgebiet vorliegt. Das Gericht hatte die Entwicklung im Baugebiet sehr genau verfolgt und folgerte daraus, dass das fragliche Gebiet von landwirtschaftlichen Betrieben in absehbarer Zeit auch nicht mehr geprägt werden kann. Ebenso monierte das Gericht eine nicht ausreichende artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Ausfertigung des Bebauungsplanes und die ortsübliche Bekanntmachung am gleichen Tag.
"Keine konstruktiven Gespräche mit der Gemeinde möglich"
Für Paul Weltner stellt das Urteil eine "gewisse Entlastung" dar, vom Gericht in sehr vielen Punkten Recht bekommen zu haben – gerade nach den Aussagen der Gemeinde im Vorfeld. Auf die jetzt vom Gericht bestätigten Punkte sei in seinen Einwänden detailliert hingewiesen worden – vor der Festsetzung des Bebauungsplans. Weltner sagte gegenüber dieser Redaktion, dass in diesem Bebauungsplan "Konflikte programmiert gewesen sind". Es sei schlimm, gegen seine Gemeinde vorgehen zu müssen, aber "es waren leider keine konstruktiven Gespräche mit der Gemeinde möglich", sagt Weltner.
Das Gericht sprach beim Dorfgebiet von einer Scheinausweisung. "Wenn Mischgebiet draufsteht, muss auch Mischgebiet drin sein", meint Weltner. "Hier ist noch keine Lösung in Sicht."
Die Suche nach Lösungen hat begonnen
Nach einer solchen wird nun gesucht. Im Landratsamt hat bereits nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung eine Besprechung mit allen Parteien stattgefunden, wie die Pressestelle auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt hat. Dabei sei ein zielorientierter Weg zur Lösung der offenen Rechtsfragen besprochen worden. Auch die aktuelle Rechtslage bezüglich erteilter Baugenehmigungen sowie der Vorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet wurden, sei Thema gewesen, hieß es.
In der Gemeinderatssitzung an diesem Dienstag wird laut Tagesordnung über den Sachstand informiert. Auch das weitere Vorgehen wird beraten. Die Gemeinde geht davon aus, so ist in der Pressemitteilung zu lesen, dass die gerichtlichen Hinweise bei der künftigen Planung berücksichtigt und umgesetzt werden. Auch die Bedenken des Gerichts würden in einem neuen Bebauungsplan ausgeräumt werden können.