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Segnitz
Bebauungsplan endlich auf den Weg gebracht
Regina Sterk
Regina Sterk
 |  aktualisiert: 15.10.2023 02:44 Uhr

Lange hat der Segnitzer Gemeinderat darum gerungen – am Mittwoch konnte das neue Baugebiet Schindäcker III dann endlich auf den Weg gebracht werden. In der Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus stellte Barbara Dörfler vom Planungsbüro Wegner den Plan für die zehn Bauplätze vor.

Festgelegt wurde unter anderem die Erschließungsstraße auf die ST 2270, worum das Gremium lange mit den Behörden gerungen hatte. Die Grundstücke sind bis zu 740 Quadratmeter groß, gebaut werden können Einfamilien- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen. Für den Lärmschutz zur Staatsstraße hin sollen eine Schallschutzwand und üppige Bepflanzung sorgen. Auch bei den Gestaltungsvorschriften wird Wert auf Grün gelegt: So sollen die Grundstücke zu 40 Prozent mit heimischen Bäumen und Sträuchern begrünt sein. Außerdem sind sogenannten Steingärten nicht erlaubt.

Zauneidechse muss vergrämt werden

Die Planerin möchte außerdem festlegen, dass Dächer von Nebengebäuden begrünt werden müssen, dagegen erhoben die Räte allerdings Einspruch. Sie möchten die Gründächer nicht als Pflicht, sondern nur als Empfehlung in den Vorschriften stehen haben. Im Baugebiet wird es außerdem keinen öffentlichen Regenwasserkanal geben. Alles Oberflächenwasser müssen die Eigentümer auf dem eigenen Grundstück in Sickerpackungen oder Rigolen auffangen und versickern lassen. Und natürlich müssen auch hier naturschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Vor Beginn der Erschließung und vor jedem einzelnen Bauprojekt muss jeweils die Zauneidechse vergrämt werden.

Ansonsten lehnen sich die Festlegungen an das bereits bestehende Gebiet Schindäcker an, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten. Die Räte zeigten sich im Großen und Ganzen damit einverstanden. Lediglich in zwei Punkten möchten sie die Vorschriften freier formuliert haben um hinterer nicht allzu viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu erzeugen. So entschieden sie, dass auch Holzfassaden möglich sein sollen. Außerdem gibt es für Dachgauben keine Beschränkung der Größe, abgesehen davon, dass sie maximal die Hälfte der Trauflänge haben dürfen.

Gemeinde wird ehemaliges Raiffeisengebäude kaufen

Diese Änderungen werden in den Plan eingearbeitet, dann kann er in die erste Runde der Auslegung gehen. Wenn alles läuft wie geplant, könnte der Bebauungsplan Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Die Planung der Erschließung und die Erfüllung der naturschutzrechtlichen Auflagen sollen parallel laufen.

Bürgermeister Peter Matteren informierte außerdem, darüber, dass die Gemeinde das ehemalige Raiffeisengebäude erwerben wird. Das Haus soll dann für Feuerwehr, Bauhof und Kindergarten genutzt werden.

 
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